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Original von Anastasia von Metternich
Die Unionsregierung hat die entsprechende Frist für ein abstraktes Normenkontrollverfahren bereits versäumt. Das wird niemanden, der die Justizpolitik des Unionskanzlers verfolgt, überraschen.
Und jetzt kann niemand mehr gegen klagen? Wer hat denn so eine schwachsinnige Regel erlassen? Ein Gesetz, das verfassungswidrig ist, bleibt verfassungswidrig, da ändert auch eine verstrichene Frist nichts.

Na gut, der Regierung bleibt immernoch auf dem Wege des "geduldeten Unrechts" einfach die Möglichkeit, dieses Gesetz, bzw, teile daraus nicht anzuwenden.

Wenn dann jemand gegen diesen "Rechtsbruch" klagt, kann das zuständige Gesetz mittels konkreter Normenkontrolle die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes überprüfen lassen.
 

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Original von SRM
Dieses Versäumnis ist nicht den Verurteilten allein zuzuschreiben, da immerhin auch die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Justizapparat kein Konto zur Begleichung angegeben hat. Es gibt kein Konto der Justizkasse, des Justizministeriums oder Vergleichbares. Daher bin ich auf Informationen der Verurteilten oder der damaligen Justizverantwortlichen angewiesen, um zu erfahren, ob und wohin Gelder überwiesen wurden. Dies ist objektiv jetzt nicht nachprüfbar.
Sie hatten seit Ihrem Amtsantritt mehr als einen Monat, um diese Informationen öffentlich und/oder nicht-öffentlich anzufragen...

Edit: Zitat eingefügt
 

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Anastasia von Metternich
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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Lord Macshire
Na gut, der Regierung bleibt immernoch auf dem Wege des "geduldeten Unrechts" einfach die Möglichkeit, dieses Gesetz, bzw, teile daraus nicht anzuwenden.
Ich werde eine partielle oder komplette Aufhebung des Gesetzes anstreben.
 

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Original von Lord Macshire
Und jetzt kann niemand mehr gegen klagen? Wer hat denn so eine schwachsinnige Regel erlassen? Ein Gesetz, das verfassungswidrig ist, bleibt verfassungswidrig, da ändert auch eine verstrichene Frist nichts.
Wer sich in seinen verfassungsgemäßen Rechten verletzt fühlt, kann natürlich gegen dieses Gesetz eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Unionsregierung jedoch hat es wieder einmal versäumt, sich mit einem Thema rechtzeitig zu befassen. Ich gehe davon aus, dass die entsprechenden Fristen einem Unionskanzler bekannt sind, der das Justizressort quasi nebenbei führen will.

Ich wäre allerdings auf die Begründung einer Beschwerde gespannt, denn Verhandlungen und Urteile vor allen Unionsgerichten sind bereits jetzt öffentlich. Das Strafregister ist lediglich eine Konsolidierung der entsprechenden Informationen. Wenn ich Ihre Kritik richtig verstehe, müssten Sie bei der Verfahrensordnung für Gerichtsprozesse ansetzen, nicht bei diesem Gesetz.
 

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Anastasia von Metternich
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Ich werde eine partielle oder komplette Aufhebung des Gesetzes anstreben.
Leere Worte. Wenn Ihnen das ein solcher Dorn im Auge wäre, hätten Sie dafür schon Wochen Zeit gehabt. Wahrscheinlich hatten Sie das Thema nicht einmal auf der Agenda, bis die URL es im Unionsparlament thematisiert hat.
 

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Anastasia von Metternich
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Beitrag von SRM »

Original von Anastasia von Metternich
Sie hatten seit Ihrem Amtsantritt mehr als einen Monat, um diese Informationen öffentlich und/oder nicht-öffentlich anzufragen...
Es war nicht davon auszugehen, dass Sachverhalte aus dem Jahr 2007 noch nicht abgeschlossen sind. Dies hat mich selbst sehr überrascht.

*so*Übrigens steht noch eine lebenslange Haftstrafe für Metternich aus. Nach StGB geht diese nach dem Ausscheiden der alten ID aus der Simulation der DU auf die neue ID über. Hier wäre eine Prüfung sicher sinnvoll, ob und inwieweit die Strafe weiterzureichen wäre. *so*
 

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*so*Übrigens steht noch eine lebenslange Haftstrafe für Metternich aus. Nach StGB geht diese nach dem Ausscheiden der alten ID aus der Simulation der DU auf die neue ID über. Hier wäre eine Prüfung sicher sinnvoll, ob und inwieweit die Strafe weiterzureichen wäre. *so*
Sippenhaft?
 

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Beitrag von SRM »

Original von Lord Macshire

Sippenhaft?
§98a Übertragung verhängter Strafen an eine neue Identität
(1) Scheidet eine Identität, die nach den Richtlinien des Strafvollzugsgesetzes eine noch offene Haftstrafe zu verbüßen hat, durch Tod oder sonst einen Grund aus der Simulation aus, so muss die neugeschaffene Identität die Haftstrafe komplett verbüßen.
 

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*so*Übrigens steht noch eine lebenslange Haftstrafe für Metternich aus. Nach StGB geht diese nach dem Ausscheiden der alten ID aus der Simulation der DU auf die neue ID über. Hier wäre eine Prüfung sicher sinnvoll, ob und inwieweit die Strafe weiterzureichen wäre. *so*
[Simoff: Ich unterlag dem Eindruck, dass das Thema im Rahmen dieser Diskussion abgeschlossen worden wäre. Ich könnte auch argumentieren, dass Metternich ja nicht "aus der Simulation" ausgeschieden ist, wie das Strafgesetzbuch es definiert.

Letztlich aber ist das eine simple Frage: Wenn man die aufgehobene Spielsperre der SL durch eine lebenslange siminterne Spielsperre ersetzen will, muss man das tun.

Dass das Thema jetzt aufgebracht wird, ist natürlich eine Randnotiz wert.]
 

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Anastasia von Metternich
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Ist halt die Frage, was unter "Ausscheiden aus der Simulation" zu verstehen ist. Das Wort "Ausscheiden" impliziert meiner Meinung nach eine gewisse Endgültigkeit, includiert also ein "Nicht-Mehr-Zurück-Kommen-Können", zB wenn der Account gelöscht wurde. In dem Fall dürfte ein "Ausscheiden" hier zu verneinen sein.

Allerdings könnte man sich auch mal fragen, welchen Sinn und Zweck dieses Gesetz eigentlich verfolgt. Ich habe die Gesetzesprotokolle nicht zur Hand und ich gehe mal davon aus, daß diese auch nicht mehr auffindbar sind, da das Gesetz wohl schon älter ist, aber es dient wohl dem Schutz, daß sich jemand mit einer neuen ID hier anmeldet, um sich so einer Strafe zu entziehen.

Andererseits lässt sich entgegenhalten, daß sich bestimmte gesellschaftliche, normative Wertvorstellungen geändert haben - so wie heutzutage Homsexualität nicht mehr strafbar ist - und durch die Wandlung gewisser gesellschaftlicher Werte und Normen (Einführung der Trennung von sim-on und sim-off, etc..) das gesetz überholt ist.
 

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