Und jetzt kann niemand mehr gegen klagen? Wer hat denn so eine schwachsinnige Regel erlassen? Ein Gesetz, das verfassungswidrig ist, bleibt verfassungswidrig, da ändert auch eine verstrichene Frist nichts.Original von Anastasia von Metternich
Die Unionsregierung hat die entsprechende Frist für ein abstraktes Normenkontrollverfahren bereits versäumt. Das wird niemanden, der die Justizpolitik des Unionskanzlers verfolgt, überraschen.
Na gut, der Regierung bleibt immernoch auf dem Wege des "geduldeten Unrechts" einfach die Möglichkeit, dieses Gesetz, bzw, teile daraus nicht anzuwenden.
Wenn dann jemand gegen diesen "Rechtsbruch" klagt, kann das zuständige Gesetz mittels konkreter Normenkontrolle die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes überprüfen lassen.

