Ich bin gespannt, wann Sie sich eingestehen, dass Sie Justiz nicht schaffen; für jeden anderen dürfte das inzwischen offensichtlich sein. Wenn man einen Paragraphen referenziert, sollte man ihn lesen, Herr Unionskanzler:
Aus dem Informationsfreiheitsgesetz
§ 4 Strafregister
(1) Die Unionsregierung führt ein öffentlich einsehbares Register rechtsgültiger Urteile. Diese enthält den Namen des Täters, die gegen ihn verhängten Strafen sowie einen Link auf die entsprechenden Urteile.
(2) Ein Eintrag ist sechs Monate nach dem Ablauf einer Strafe oder sechs Monate nach dem Begleichen einer Geldstrafe zu löschen.
Das Recht der Demokratischen Union ist Ihrer Unionsregierung reihenweise entweder nicht bekannt oder nicht genehm, sodass Sie und Ihre Minister es in der Folge wieder und wieder mit Füßen treten. Es reicht eben nicht, oben einen Briefkopf und unten eine Unterschrift auf ein Blatt Papier zu setzen und ohne Fachkenntnis dazwischen ein paar Zeilen zu formulieren. Regierungsarbeit besteht aus mehr als Grußwörtern.