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SRM
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Strafregister der Demokratischen Union online

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Strafregister der Demokratischen Union nach § 4 des Informationsfreiheitgesetzes ist seit heute abend online verfügbar.

Ich weise darauf hin, dass der Unionsregierung keine Informationen darüber vorliegen, ob und auf welche Konten die eventuell entrichteten Geldstrafen eingezahlt wurden. Hier wären Informationen aus erster Hand sinnvoll.

Zum Register: Klick

Ihr,

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Sylvain Rousseau-Mason
Unionskanzler
 

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Ich bin gespannt, wann Sie sich eingestehen, dass Sie Justiz nicht schaffen; für jeden anderen dürfte das inzwischen offensichtlich sein. Wenn man einen Paragraphen referenziert, sollte man ihn lesen, Herr Unionskanzler:

Aus dem Informationsfreiheitsgesetz

§ 4 Strafregister
(1) Die Unionsregierung führt ein öffentlich einsehbares Register rechtsgültiger Urteile. Diese enthält den Namen des Täters, die gegen ihn verhängten Strafen sowie einen Link auf die entsprechenden Urteile.
(2) Ein Eintrag ist sechs Monate nach dem Ablauf einer Strafe oder sechs Monate nach dem Begleichen einer Geldstrafe zu löschen.

Das Recht der Demokratischen Union ist Ihrer Unionsregierung reihenweise entweder nicht bekannt oder nicht genehm, sodass Sie und Ihre Minister es in der Folge wieder und wieder mit Füßen treten. Es reicht eben nicht, oben einen Briefkopf und unten eine Unterschrift auf ein Blatt Papier zu setzen und ohne Fachkenntnis dazwischen ein paar Zeilen zu formulieren. Regierungsarbeit besteht aus mehr als Grußwörtern.
 

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Anastasia von Metternich
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Was ist das eigentlich für ein Gesetz, indem Vorstrafen für jedermann zugänglich öffentlich bekannt gemacht werden?

Demnächst wird dann noch bekannt gemacht, wo Sexualstraftäter und Kinderschänder wohnen. Die reinste Hexenjagd!
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Anastasia von Metternich
Ich bin gespannt, wann Sie sich eingestehen, dass Sie Justiz nicht schaffen; für jeden anderen dürfte das inzwischen offensichtlich sein. Wenn man einen Paragraphen referenziert, sollte man ihn lesen, Herr Unionskanzler:

Aus dem Informationsfreiheitsgesetz

§ 4 Strafregister
(1) Die Unionsregierung führt ein öffentlich einsehbares Register rechtsgültiger Urteile. Diese enthält den Namen des Täters, die gegen ihn verhängten Strafen sowie einen Link auf die entsprechenden Urteile.
(2) Ein Eintrag ist sechs Monate nach dem Ablauf einer Strafe oder sechs Monate nach dem Begleichen einer Geldstrafe zu löschen.

Das Recht der Demokratischen Union ist Ihrer Unionsregierung reihenweise entweder nicht bekannt oder nicht genehm, sodass Sie und Ihre Minister es in der Folge wieder und wieder mit Füßen treten. Es reicht eben nicht, oben einen Briefkopf und unten eine Unterschrift auf ein Blatt Papier zu setzen und ohne Fachkenntnis dazwischen ein paar Zeilen zu formulieren. Regierungsarbeit besteht aus mehr als Grußwörtern.
Ich weiß jetzt nicht, was Ihr Problem ist. Die aufgeführten Urteile sind entweder durch einen Nicht-Antritt der Haftstrafe (Vgl. Unionsgefängnis) oder durch den Nicht-Nachweis der Bezahlung einer Geldstrafe aufzulisten. Wie oben mitgeteilt, liegen über die Entrichtung von Geldstrafen keine Informationen vor.
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Lord Macshire
Was ist das eigentlich für ein Gesetz, indem Vorstrafen für jedermann zugänglich öffentlich bekannt gemacht werden?

Demnächst wird dann noch bekannt gemacht, wo Sexualstraftäter und Kinderschänder wohnen. Die reinste Hexenjagd!
Ich bin auch irritiert und kann nicht nachvollziehen, was die Intention dieses Absatzes ist.
 

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Auf was bezieht sich das "irritiert sein" jetzt? Auf meine Antwort oder auf das Gesetz?

Evtl. sollte man über Änderung des Gesetzes oder gleich seine Abschaffung diskutieren. Andernfalls bleibt einem ja noch der Gang zum ObUG.

Das sind ja mittelalterliche Methoden, wo man jemanden, der sich eines Verbrechen schuldig gemacht hat, an den Pranger stellt.

/edit: Dank durch Gang korrigiert, herrje, irgendwie zerstreut..^^
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Lord Macshire
Auf was bezieht sich das "irritiert sein" jetzt? Auf meine Antwort oder auf das Gesetz?

Evtl. sollte man über Änderung des Gesetzes oder gleich seine Abschaffung diskutieren. Andernfalls bleibt einem ja noch der Dank zum ObUG.

Das sind ja mittelalterliche Methoden, wo man jemanden, der sich eines Verbrechen schuldig gemacht hat, an den Pranger stellt.
Meine Irritation bezog sich auf das Gesetz und die der Regierung auferlegten Pflichten.
 

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Ich halte einen Gang zum Obersten Unionsgericht für den richtigen Weg. Hier wäre die Unionsregierung aufzurufen, einen Normenkontrollantrag zu stellen.
 

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Die Unionsregierung hat die entsprechende Frist für ein abstraktes Normenkontrollverfahren bereits versäumt. Das wird niemanden, der die Justizpolitik des Unionskanzlers verfolgt, überraschen.
Original von SRM
durch den Nicht-Nachweis der Bezahlung einer Geldstrafe
Es ist bedenklich, wie leichtfertig Sie hier gegen die Verurteilten urteilen, obwohl Ihnen keine Kenntnisse zum Sachverhalt vorliegen.
 

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Anastasia von Metternich
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Beitrag von SRM »

Original von Anastasia von Metternich
Es ist bedenklich, wie leichtfertig Sie hier gegen die Verurteilten urteilen, obwohl Ihnen keine Kenntnisse zum Sachverhalt vorliegen.
Dieses Versäumnis ist nicht den Verurteilten allein zuzuschreiben, da immerhin auch die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Justizapparat kein Konto zur Begleichung angegeben hat. Es gibt kein Konto der Justizkasse, des Justizministeriums oder Vergleichbares. Daher bin ich auf Informationen der Verurteilten oder der damaligen Justizverantwortlichen angewiesen, um zu erfahren, ob und wohin Gelder überwiesen wurden. Dies ist objektiv jetzt nicht nachprüfbar.
 

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