
Der Vertreter der Westlichen Inseln beantragte eine Aussprache zum "Gesetz zum beschleunigten Ausstieg aus der Atomkraft". Die Aussprache ist hiermit eröffnet.
Der Antragssteller hat das Wort
Gesetz zum beschleunigten Ausstieg aus der Atomkraft
§1 – Gegenstand
Das Gesetz zum beschleunigten Ausstieg aus der Atomkraft ändert das Unionsgesetz zur Nutzung von Kernenergie vom 10. November 2009 dahingehend, dass die Restlaufzeiten der am Netz befindlichen Atomkraftwerke reduziert und die Energiewende schneller eingeleitet wird.
§2 – Änderung der Laufzeit
Der bisherige §8 des Unionsgesetzes zur Nutzung von Kernenergie wird neu gefasst. Dieser lautet künftig:
§ 8 Abschaltung bestehender Atomkraftwerke
Bestehende Atomkraftwerke müssen in einem Zeitraum bis zu 3 Jahren nach folgender Staffelung abgeschaltet werden:
a) Kraftwerke älter als 30 Jahre bis zum 09. November 2011.
b) Kraftwerke älter als 20 Jahre bis zum 09. Mai 2012.
c) Kraftwerke älter als 10 Jahre bis zum 09. November 2012.
§3 – Schlussbestimmungen
Das Gesetz zum beschleunigten Ausstieg aus der Atomkraft tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.


