Original von Gerhard Cheman
Oh, dann muss ich mich entschuldigen und gestehen, ich hatte in dieser Sache wohl gerade eine alte Fassung der Unionsverfassung in der Hand (>>simoff<< Ich hatte es angedeutet, ich habe so viele versch. gefunden, welche benutzt du bzw. welches ist die Aktuelle (Link) >>simon<<)
Simoff: jurlex.dunion.de
Original von Gerhard Cheman
Gemeint von mir ist natürlich Artikel 47, Absattz 1 (9).
Diese Regelung betrifft die gesamte DU, mitsamt der Länder, es sollte deswegen von der Union aus geregelt werden.
Natürlich betrifft der Regelungsgehalt eines Unionsgesetzes erst einmal die gesamte Union, ganz unabhängig davon ob die Kompetenz besteht. Solche Begründungen haben Sie bereits in der Vergangenheit gebracht, ohne dass sie einen Erkenntniswert haben. Vielleicht können Sie zur Aufkölärung auch die Subsumtion des juristischen Dienstes Ihrer Staatskanzlei darlegen?
[b]Reichsgraf Perry II. von Montary[/b]
[size=85]S. Mag. Lordrektor der Montary University
Erster Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia a.D.
Hauptmann der Kaiserlich-Imperianischen Luftwaffe a.D.
Professor für Geschäftsethik (MU Providence Business School)[/size]
[img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img]