
Das Unionsparlament hat beschlossen:
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 05.01.2011 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 18.01.2011. Die Aussprache ist eröffnet.Unionsgesetz über die Zeitzonen
§1 Inhalt des Gesetzes
Das Gesetz regelt die Einteilung der Zeitzonen in der Demokratischen Union. Diese Zeitzoneneinteilung orientiert sich an dem Standard der cartA und ist allgemein verbindlich.
§2 Zeitzonen
(1) Die Zeitzone für den Freistaat Freistein, die Unionsrepublik Heroth, das Kaiserreich Imperia und die Freie Republik Katista ist die cartA-Zeitzone +1.
(2) Die Zeitzone für die Republik Roldem ist die cartA-Zeitzone -5.
(3) Die Zeitzone für die Republik Salbor ist die cartA-Zeitzone +2.
(4) Die Zeitzone für das Unionsland Westliche Inseln ist die Zeitzone -3.
§3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
