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Das Unionsparlament hat beschlossen:
Unionsgesetz über die Zeitzonen

§1 Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz regelt die Einteilung der Zeitzonen in der Demokratischen Union. Diese Zeitzoneneinteilung orientiert sich an dem Standard der cartA und ist allgemein verbindlich.

§2 Zeitzonen

(1) Die Zeitzone für den Freistaat Freistein, die Unionsrepublik Heroth, das Kaiserreich Imperia und die Freie Republik Katista ist die cartA-Zeitzone +1.
(2) Die Zeitzone für die Republik Roldem ist die cartA-Zeitzone -5.
(3) Die Zeitzone für die Republik Salbor ist die cartA-Zeitzone +2.
(4) Die Zeitzone für das Unionsland Westliche Inseln ist die Zeitzone -3.

§3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 05.01.2011 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 18.01.2011. Die Aussprache ist eröffnet.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Wir werden dieses Gesetz in den nächsten Tagen noch kurz prüfen und inhaltlich bewerten, doch schon jetzt kann ich sagen, dass es für mich hächstwahrscheinlich keinen Grund gibt, Einspruch einzulegen.
 

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Nach Ansicht der Kaiserreichs Imperia fällt die Materie nicht in die Kompetenz der Union und ist somit verfassungswidrig, soweit es nicht den Anforderungen des Artikel 47a Unionsverfassung genügt.
 

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[b]Reichsgraf Perry II. von Montary[/b]
[size=85]S. Mag. Lordrektor der Montary University
Erster Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia a.D.
Hauptmann der Kaiserlich-Imperianischen Luftwaffe a.D.
Professor für Geschäftsethik (MU Providence Business School)[/size]

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Und wenn man ein Gesetz über Zeitzonen für Unionsländer unter Artikel 47 (11) der Unionsverfassung sieht?
Immerhin besteht die DU aus den Ländern und da sollte die DU schon die Zeitzonen regeln können, oder?
Inhaltlich habe ich keine Bedenken gegen das Gesetz. Wenn mit der Kollege aus Imperia seine Meinung allerdings begründen kann, könnte ich mich seinen Bedenken anschließen, aber wie gesagt, ich würde auch Artikel 47 (11) dort gültig sehen.

>>simoff<<
Hoffe ich habe in einer aktuellen Version der Unionsverfassung nachgesehen... Wo seht ihr da nach, die im Archiv des Präsidialamtes ist ja nicht aktuell.....
>>simon<<
 

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Beitrag von Alexander Krüger »

Für mich steht dieses Gesetz eindeutig unter Artikel 47 (1). Deswegen werde ich dem auch zustimmen. Wenn Richter das später das anders sehen sollten, dann ist das so, die Aufgabe des Rates kann es aber nicht sein, Gesetze vorsichtshalber abzulehnen, weil sie vielleicht nicht verfassungskonform sind.
 

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Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
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Artikel 47 Absatz 1 hat einiges an Inhalt. Können Sie Ihre Angabe bitte konkretisieren? Der Rat soll auch nicht das Gesetz prüfen, das Kaiserreich Imperia ist der Überzeugung, dass das Gesetz verfassungswidrig ist und wir werden keinen in unseren Augen verfassungswidrigen Gesetzen zustimmen.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Ich denke Herr Krüger meinte, ähnlich wie ich, Artikel 47, Absatz 1 (11). Ich hatte mich da wohl falsch ausgedrückt, aber darauf würde ich Bezug nehmen.
 

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Artikel 47, Absatz 1 (11)? Meinen Sie Nummer elf? In der Aufzählung existiert keine Nummer 11. Ich lese Ihnen den Absatz einmal vor:

»Artikel 47 – Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1) Die Union hat die Befugnis zur Gesetzgebung über:
1. Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Rechtspflege, das Prozessrecht an den Gerichten der Union und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Registerwesen
8. -gestrichen-
9. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.«
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Oh, dann muss ich mich entschuldigen und gestehen, ich hatte in dieser Sache wohl gerade eine alte Fassung der Unionsverfassung in der Hand (>>simoff<< Ich hatte es angedeutet, ich habe so viele versch. gefunden, welche benutzt du bzw. welches ist die Aktuelle (Link) >>simon<<)

Gemeint von mir ist natürlich Artikel 47, Absattz 1 (9).

Diese Regelung betrifft die gesamte DU, mitsamt der Länder, es sollte deswegen von der Union aus geregelt werden.
 

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Beitrag von Kauli »

Ich seh das Gesetz auch unter 47 (1) Punkt 9. Also kein Einspruch von Katista
 

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mit freundlichen Grüßen
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