
Das Unionsparlament hat am gestrigen Tag das folgende Gesetz beschlossen (es handelt sich um das selbe Gesetz, das wir bereits, auf Antrag Katista's diskutieren):
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 24.11.2010 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 07.12.2010. Da wir genau das selbe Gesetz bereits vor der Verabschiedung durch das Parlament bereits diskutiert haben, schlage ich vor, diese Aussrpache auf hierfür zu nutzen. Aufgrund der Einspruchsfrist würde ich in Kürze gerne zur Abstimmung kommen. Aus diesem Grund die Frage, ob noch weitere Wortmeldungen hier anstehen?Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern II
§1 Die Absätze 3 und 4 des Artikels 62 der Unionsverfassung werden wie folgt neu gefasst:
"Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern
(3) Unionsrichter dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unionsebene angehören.
(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unionsebene sein. "
§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.