
Der Vertreter der Freien Republik Katista beantragte eine Aussprache bzw. das Verabschieden des o. g. Gesetzes.Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern II
§1 Die Absätze 3 und 4 des Artikels 62 der Unionsverfassung werden wie folgt neu gefasst:
"Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern
(3) Unionsrichter dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unionsebene angehören.
(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unionsebene sein. "
§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Die Aussprache ist hiermit eröffnet und dauert gemäß § 7 Abs. 1 GOUR mindestens fünf Tage. Der Antragsteller hat das Wort, bzw. der derzeitige Vertreter Katistas (der Ministerpräsident).