Gesperrt
Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Bild
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern II

§1 Die Absätze 3 und 4 des Artikels 62 der Unionsverfassung werden wie folgt neu gefasst:

"Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern
(3) Unionsrichter dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unionsebene angehören.
(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unionsebene sein. "

§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Der Vertreter der Freien Republik Katista beantragte eine Aussprache bzw. das Verabschieden des o. g. Gesetzes.

Die Aussprache ist hiermit eröffnet und dauert gemäß § 7 Abs. 1 GOUR mindestens fünf Tage. Der Antragsteller hat das Wort, bzw. der derzeitige Vertreter Katistas (der Ministerpräsident).
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Hajo Poppinga »

Herr Präsident,
nachdem es nun meinen Antrag betrifft, ergreife ich hier nochmal das Wort; im Grunde bleibt es bei der gleichen Begründung. Ich darf mich selbst zitieren: "Diesen Teil der Reform begrüße ich; mir ist kein Grund ersichtlich, weswegen Unionsrichter oder auch der Unionspräsident nicht einem legislativen Organ auf Landesebene angehören sollten.

Ich bitte auch die Kollegen hier zuzustimmen. Wir haben nicht so viele Bürger mehr in den Ländern, als das wir es uns leisten könnten, Teile davon noch von der Mitwirkung auszuschließen. "
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Erleuchteter

Beitrag von Gerhard Cheman »

Ich kann auch diesem Teil des verfassungsändernden Gesetzes, ähnlich wie dem Teil, der gerade auch nochmal im Unionsparlament abgestimmt wird, nicht zustimmen.
Für mich fehlt die Notwendigkeit, z. B. die Neutralität es Unionspräsidenten durch die Schaffung der Möglichkeit einer Ausübung eines Amtes auf Landesebene aufzuheben, denn diese ist, von Person zu Person selbstverständlich, dann nicht immer gewährleistet.
Gegen Unionsrichter die ein Amt auf Landesebene haben (könnten), kann ich nichts einwenden, leider ist diese Änderung aber mit der anderen verknüpft.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Erleuchteter

Beitrag von Gerhard Cheman »

Bild

Gibt es hier noch weitere Wortmeldungen?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Gerhard Cheman
Ich kann auch diesem Teil des verfassungsändernden Gesetzes, ähnlich wie dem Teil, der gerade auch nochmal im Unionsparlament abgestimmt wird, nicht zustimmen.
Für mich fehlt die Notwendigkeit, z. B. die Neutralität es Unionspräsidenten durch die Schaffung der Möglichkeit einer Ausübung eines Amtes auf Landesebene aufzuheben, denn diese ist, von Person zu Person selbstverständlich, dann nicht immer gewährleistet.
Gegen Unionsrichter die ein Amt auf Landesebene haben (könnten), kann ich nichts einwenden, leider ist diese Änderung aber mit der anderen verknüpft.
Dann darf man sich nicht wundern, wenn Unionsländer vor die Hunde gehen. Katista verliert jetzt gerade, auch aufgrund dieser Regelung, 2/3 seines Landtages. Wir können uns diesen Luxus nicht mehr leisten.

Und, mit Respekt, mir erschließt sich nicht, aus welchem Grunde die Neutralität des Unionspräsidenten durch ein Amt auf Landesebene geschmälert sein soll.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Herr Cheman hat mit jeder Faser seines Seins das Wesen des Konservativismus aufgesaugt: bloß nichts ändern, lieber sehenendes Auges in den Abgrund marschieren.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
Beiträge: 500
Registriert: Do 29. Mär 2007, 17:34
Da Unionsrichter gleichermaßen mit nationalem Recht befasst sein können, nämlich wenn gar kein nationales Gericht besteht, ist es unter dem demokratischen Gesichtspunkt der Gewaltenteilung, in die gerade die Teilung von legiferierender Seite und judizierender Seite getrennt sein sollten, schon nicht unproblematisch. Wenn man jedoch ausschließt, dass ein Unionsrichter mit dem nationalen Recht seines Hauptwohnlandes zu Gerichte in Berührung kommt, ist die Regelung nach Einschätzung des Kaiserreichs unterstützenswert.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Reichsgraf Perry II. von Montary[/b]
[size=85]S. Mag. Lordrektor der Montary University
Erster Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia a.D.
Hauptmann der Kaiserlich-Imperianischen Luftwaffe a.D.
Professor für Geschäftsethik (MU Providence Business School)[/size]

[img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img]
Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Hajo Poppinga »

Das ließe sich ja entweder über eine Landesregelung oder eine zusätzliche Passage in der UGerO erreichen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Beiträge: 500
Registriert: Do 29. Mär 2007, 17:34
Wenn Sie das nicht in der Unionsverfassung ändern möchten, wäre mein Vorschlag, ein Artikelgesetz aufzusetzen und die Gerichtsordnung dahingehend zu modifizieren.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Reichsgraf Perry II. von Montary[/b]
[size=85]S. Mag. Lordrektor der Montary University
Erster Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia a.D.
Hauptmann der Kaiserlich-Imperianischen Luftwaffe a.D.
Professor für Geschäftsethik (MU Providence Business School)[/size]

[img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img]
Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Erleuchteter

Beitrag von Gerhard Cheman »

Original von Palin Waylan-Majere
Herr Cheman hat mit jeder Faser seines Seins das Wesen des Konservativismus aufgesaugt: bloß nichts ändern, lieber sehenendes Auges in den Abgrund marschieren.
Bild

Herr Kollege Waylan-Majere, sehr geehrter Herr Unionskanzler,
ich möchte Sie aufgrund Ihrer Äußerungen in diesem Hause hiermit zur Ordnung und zur Rückkehr zum Thema aufrufen.
Solche Zwischenrufe, bei denen ein Mitglied des Unionsrates mit evtl. Straftaten, Beleidigungen, Belustigungen, usw. in Verbindung gebracht wird, sind hier nicht erwünscht und werden hier nicht geduldet.
Bei weiteren Vergehen, sehe ich mich gezwungen, ein Ordnungsgeld zu belegen. Sehen Sie diesen Ordnungsruf als ein letztes Mittel, vor einer Belegung mit einem Ornungsgeld, da es innnerhalb kurzer Zeit, der zweite Ordnungsruf an Ihre Person ist.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Gesperrt

Zurück zu „Unionsratsarchiv“