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- Der Präsident -

Folgendes wurde bentragt:

Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern

§1 Der Artikel 62 der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst:

"Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern
(1) Mitglieder des Unionsparlamentes dürfen nicht gleichzeitig dem Unionsrat angehören.
(2) Unionsrichter dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unionsebene angehören.
(3) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unionsebene sein."

§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Die Aussprache ist eröffnet.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Verehrte Kollegen,

der Ihnen vorliegende Gesetzesantrag zollt dem Zustand Rechnung, in dem sich die Demokratische Union seit einiger Zeit leider befindet. Zu oft findet sich nicht genügend Personal für die verschiedenen Ämter der Union und der Länder. Zwar sind durchaus fähige und willige Menschen für diese Ämter qualifziert, können diese aber nicht übernehmen, weil die Unionsverfassung es verbietet.

Dadurch müssen sich viele vor die persönliche Wahl stellen: Landes- oder Unionspolitik? Die Konsequenzen konnten Sie alle schon oft erleben - kaum ein Unionsland, das im letzten Jahr nicht unter Unionsexekution stand oder nur durch das Engagement einer Einzelperson davor bewahrt wurde.

In den letzten Jahren gab es zahlreiche Reformvorschläge, Konferenzen und Programme, wie man der Personalnot in Union und Ländern beikommen kann. Da wurde gefordert, das Amt des Unionspräsidenten abzuschaffen, den Unionsrat mit dem Unionsparlament zu fusionieren oder verschiedene Unionsländer zu verschmelzen. All diese Ideen scheiterten am Widerstand der jeweils anderen Fraktion - wobei hier die Konfliktlinien nicht zwingend zwischen, sondern oft auch mitten durch die Parteien verliefen. Der einzig realisierte Vorschlag der letzten Jahre war die Verkleinerung des Unionsparlaments.

Ich möchte mit diesem Vorschlag die einzelnen Unionsorgane, die allesamt eine großartige Tradition haben, erhalten. Gleichzeitig soll ermöglicht werden, Unions- UND Landespolitik zu betreiben. Außerdem sollen weder Unionsrichter noch der Unionspräsident sich zwangsweise völlig aus der Tagespolitik zumindest ihres Heimatlandes verabschieden müssen.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Werte Kollegen,

ich kann diesem Vorhaben nur zustimmen. Wir haben eine ständige Streitfrage angesichts der demographischen Entwicklung, und die lautet: Lassen wir die Länder oder die Union personell ausbluten. Mit dieser Verfassungsänderung schaffen wir es, dass sowohl Länder als auch die Union eine Regierung mit guter personeller Ausstattung bekommen können. Weiterhin werden Union und Länder nicht mehr als Gegner, sondern als Partner weiter nebeneinander akzeptieren. Ich bitte deswegen um Zustimmung.
 

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Beitrag von Tony Gold »

Werte Kollegen,

ich kann mich hierzu kurzhalten : Von meiner Seite gibt es keine Einwände.
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Seitens der Westlichen Inseln wird es hier ein Nein geben. Wir doktorn am Problem herum, ohne eine wirkliche Lösung zu finden. Wir haben nicht genug Personal, da ist es doch Schwachsinn, noch mehr Ämter auf die wenigen Personen zu vereinigen.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Die Lösung für dieses Problem kann doch nicht sein, daß wir demnächst Personen haben, die Landes- und Unionsregierung angehören - da entstehen so manche gewichtige Interessenskonflikte.

Wenn wir nicht genug Personal haben, müssen wir a) mehr Personal gewinnen und b) unsere Strukturen überdenken. Derzeit sehe ich vor allem ein Thema auf unserer Tagesordnung: Landesstrukturen verschlanken, insbesondere durch Länderfusionen oder zumindest Verwaltungsgemeinschaften im Sinne gemeinsamer Landesregierung für mehrere Unionsländer.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Ich möchte mich dem Kollegen Rousseau-Mason anschließen und kündige aus diesem Grund ebenfalls die Ablehung dieses Gesetzes an.

Die Vorschläge des Kollegen Poppinga teile ich allerdins nicht. Es gehört hier zwar nicht zum Thema, doch ich bin ganz klar gegen Länderfusionen, usw. Meine Meinung dazu habe ich aber bereits seit langem auch erklärt.
 

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Beitrag von Christopher Adomeit »

Ich werde diesem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen können. Den vom Kollegen Poppinga angesprochenen Interessenskonflikt sehe ich als das wesentliche Problem dieses Vorhabens, das sich auch so einfach nicht wird lösen lassen.
 

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Beitrag von Bernardo Macaluso »

Ich werde dem Gesetz zustimmen. Zum einen kann ich dem Einwand von Herrn Rousseau-Mason nicht ganz folgen; die Ämter vermehren sich doch nicht durch diese Gesetzesänderung. Zum anderen ist die Kombination der Ämter, die mit der bisherigen Regelung unterbunden wird, zwar nicht zu wünschen, allerdings sehe ich auch nicht, inwiefern sie ein Tabu sein sollten. Kann man sie verhindern, geschieht das auch. Ist es nicht zu verhindern, ist es eben so.
 

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Beitrag von Pandora Friedmann »

Von Seiten Roldems wird es auch keine Zustimmung geben können. Unionsregierung und Landesregierungen müssen ganz besonders allein schon aus den Vorgaben eines gewaltenteiligen Staatsaufbaus getrennt werden.
 

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