Der bestimmte Schöffe ist bis zum heutigen Tag nicht erreichbar gewesen.
Bis zur Bestimmung eines neuen Schöffen, muss dieses Verfahren leider ruhen.
Dr. Schrobi, 23.02.2008
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DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
Die Hauptverhandlung in dem Organstreitverfahren
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union im Unionsparlament u. a.
gegen
die Unionsregierung der Demokratischen Union
wegen
Feststellung
Az.: ObUG 2007/02
wird hiermit fortgesetzt.
Da das Organstreitverfahren vor Inkrafttreten der Unionsgerichtsordnung anhängig wurde, findet die Verhandlung nach den Bestimmungen des Unionsgerichtsgesetzes statt. Das Gericht entscheidet entsprechend den Vorschriften des Unionsgerichtsgesetzes in der Besetzung:
- der hauptamtlichen Richterin am Unionsgericht van Middelburg als Vorsitzender;
- des Präsidenten des Unionsgerichts Dr. Janßen als 1. Beisitzer;
- des hauptamtlichen Richters am Unionsgericht Prof. Bongerton als 2. Beisitzer.
Ferner stellt das Oberste Unionsgericht fest, dass die Antragstellerin zu 2) als im Organstreitverfahren parteifähige Rechtspersönlichkeit nicht mehr besteht. Zwar ist nach Kenntnis des Obersten Unionsgerichts die politische Partei Vereinigte Linke (VL) Gesamtrechtsnachfolgerin der Partei des demokratischen Sozialismus (PDS), diese ist jedoch aktuell nicht mit einer eigenen Fraktion im Unionsparlament der Demokratischen Union vertreten und somit in diesem Verfahren nicht parteifähig.
Hinsichtlich der Verfahrensbeteiligung der Antragstellerin zu 2) wird das Verfahren somit von Amts wegen für in der Hauptsache erledigt erklärt.
Nach Kenntnisnahme der erbetenen Stellungnahme der nunmehr alleinigen Antragstellerin und in Teilidentität Antragsgegnerin wird das Gericht über das weitere Verfahren entscheiden.
Laura van Middelburg
Vorsitzende Richterin am Obersten Unionsgericht
Laura van Middelburg

"In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur."

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DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
BESCHLUSS
vom 13. Septmeber 2010
Das Organstreitverfahren der
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union im Unionsparlament u. a.
gegen
die Unionsregierung der Demokratischen Union
wegen
Feststellung
Az.: ObUG 2007/02
wird nach Verzichtserklärung der verbliebenen und mittlerweile teilidentisch gewordenen Parteien auf eine Entscheidung durch Urteil für in der Hauptsache erledigt erklärt.
Kostenentscheidung:
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
Dies folgt daraus, dass die Unionsregierung von ihrer Ermächtigung nach dem alten, hier jedoch anwendbaren Gesetz über das Unionsgericht (UGerG), Gerichtskosten für Verfahren des Organstreites zu erheben, keinen Gebrauch gemacht hat. Die entsprechend ergangene Gerichtskostenverordnung regelt ausschließlich die Erhebung von Gerichtskosten in Straf-, Verwaltungs- und Zivilsachen.
Das Oberste Unionsgericht am 13. September 2010 durch:
Laura van Middelburg
Hauptamtliche Unionsrichterin als Vorsitzende
Dr. Enno Janßen
Präsident des Unionsgerichts als Beisitzer
Prof. Jebb Bongerton
Hauptamtlicher Unionsrichter als Beisitzer
Die Verhandlung ist geschlossen.
Laura van Middelburg

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