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Der Vertreter der Unionsrepublik Heroth beantragte gemäß § 2 Abs. 4 GOUR eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf. Dem Antrag wird stattgegeben.

Gesetz zur Verlängerung der Einspruchsfrist des Unionsrates im Gesetzgebungsprozess

§ 1 - In Artikel 50 (2) wird das Wort "vierzehn" durch das Wort "einundzwanzig" ersetzt.

§ 2 - Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Die Aussprache dauert gemäß § 7 Abs. 1 GOUR mindestens fünf Tage. Der Antragsteller hat das Wort.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Könnte der Antragssteller hier ebenfalls mal eine "Meldung" machen?
 

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Beitrag von Pandora Friedmann »

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Ich eröffne die allgemeine Aussprache.
 

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Beitrag von Pandora Friedmann »

Ich möchte dem Kollegen aus Heroth für diese Vorlage danken und möchte Sie im Kern unterstützen. Sie geht mir jedoch nicht weit genug. Ich denke eine eingehende Beratung sollte 28 Tage in Anspruch nehmen. Gerade wenn wir beobachten müssen, dass die politische Willensbildung gar nicht im Unionsparlament stattfindet - das hieße nämlich, dass man sich eben eingehend mit Gesetzesvorlagen auseinandersetzt, dann müssen wir das hier an dieser Stelle wohl oder übel nachholen. Wir sehen gerade an den letzten beiden zurückgewiesenen Gesetzen - aber auch aus den vergangenen Legislaturperioden -, dass der fehlende Diskurs im Parlament einfach meist handwerklich schlechte Vorschriften produziert. Hier müssen ganz offensichtlich die Länder ihre Verantwortung für die Gesamtunion wahrnehmen und intervenieren. Das geht selbstredend nur dann, wenn man sich tatsächlich auch mit der Materie auseinandersetzen kann. 28 Tage sind hierzu nach meinem Dafürhalten ein angemessener Zeitraum.
 

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Beitrag von Melissa Adelaide »

Die Westlichen Inseln schließen sich der Auffassung der Vertreterin der Republik Roldem an.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Ich schliesse mich grundsätzlich ebenfalls an, wobei mir 28 Tage hingegen wieder zu lange erscheinen....Ganz eindeutig.
Ich kann mich mit 21 Tagen anfreuden. Das sollte ausreichend sein, denn bei normaler Aktivität reichen in den meisten Fällen ja auch 14 Tage.
Wir sollten hier genau prüfen und entscheiden, aber nicht verschleppend wirken, egal wer auch in Zukunft eine Mehrheit im Parlament hat, das meine ich ganz unabhängig.
 

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Beitrag von Melissa Adelaide »

Die Vertreterin der Repubik Roldem hat es zutreffend herausgestellt: das Unionsparlament kommt derzeit nur einer seiner Aufgaben nach. Es beschließt eben Gesetze. Zu seinen Aufgaben gehört aber auch die öffentliche Debatte als Beitrag zur politischen Willensbildung der Bevölkerung. Davon kann in dieser Legislaturperiode kaum die Rede sein. Umso wichtiger ist es, dass der Unionsrat den zeitlichen Raum erhält, dieser Aufgabe nachzukommen.

Ein weiterer Aspekt ist die vom Unionsparlament abweichende Struktur des Unionsrates. Hier sitzen keine ggf. durch Partei- und Fraktionsdisziplin gebundenen Vertreter, sondern objektiv den Interessen ihrer Entsendungsländer verpflichtete Mitglieder. Die Diskussionskultur kann nur und muss eine andere sein als im Unionsparlament. Im Unionsrat geht es nicht um ständige Werbung für Parteiprogramme, sondern eine stärker sachbezogene Analyse und Bewertung von Gesetzgebungsvorhaben. Auch diese braucht ihren angemessenen Raum. Die Geschwindigkeit der Entscheidungsfindung kann und darf nicht das alleinige Kriterium sein. Der Unionsrat spielt eine wichtige Rolle bei der Qualitätssicherung der Gesetzgebung. Das sollte uns auch die angemessene Zeit dafür wert sein.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Wie gesagt, ich stimme ja gurndsätzlich zu, allerdings nicht, weil ich wie von Ihnen behauptet, eine schlechte Arbeit des Unionsparlamentes sehe, sondern nur, um dem Unionsrat eine angemessene Arbeitszeit zu garantieren.
In meinen Augen reichen zumeist auch 14 Tage, ich könnte mir aber eine Verlängerung auf 21 Tage vorstellen. Mehr sehe ich aber nicht ein. Desweiteren muss es auch möglich sein, in einigen Fällen, wo die Meinungsfindung im Unionsrat früher abgeschlossen ist bzw. sein kann, eine Abstimmung vorher zu beenden.
 

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Beitrag von Pandora Friedmann »

Herr Kollege Cheman, es geht doch gar nicht darum, das Verfahren unnötig zu verlägern. Inhalt des Vorhabens ist die Artikulation eines qualifizierten Statements des Unionsrats. Die Einspruchsfrist muss schließlich nicht gänzlich ausgereizt werden.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Original von Pandora Friedmann
Herr Kollege Cheman, es geht doch gar nicht darum, das Verfahren unnötig zu verlägern. Inhalt des Vorhabens ist die Artikulation eines qualifizierten Statements des Unionsrats. Die Einspruchsfrist muss schließlich nicht gänzlich ausgereizt werden.
Darauf wollte ich hinaus. Wie gesagt, ich bin grundsätzlich für das hier vorgeschlagene Vorhaben, bin aber wie beschrieben ganz klar für eine Verlängerung, wie im Ursprungsvorschlag, auf 21 Tage.
 

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