
Der Vertreter der Unionsrepublik Heroth beantragte gemäß § 2 Abs. 4 GOUR eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf. Dem Antrag wird stattgegeben.
Gesetz zur Verlängerung der Einspruchsfrist des Unionsrates im Gesetzgebungsprozess
§ 1 - In Artikel 50 (2) wird das Wort "vierzehn" durch das Wort "einundzwanzig" ersetzt.
§ 2 - Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Die Aussprache dauert gemäß § 7 Abs. 1 GOUR mindestens fünf Tage. Der Antragsteller hat das Wort.

