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Wenn Sie diesen Einwurf witzig finden, so ist dies Ihre Sache.Original von Pandora Friedmann
Herr Cheman, hier geht es nicht um Glauben, das tun Sie bitte in der Kirche oder im Gebetssaal dieses Hauses, bitte aber nicht im Plenarsaal, schon gar nicht an jemanden anderen als an Gott.
Selbstverständlich glaube ich an Gott. Und glauben werde ich an Gott immer, auch im Plenarsaal, denn glaube ist nicht das Selbe wie beten. Wussten Sie das?
Wobei mir Ihre Äußerung, dass es verboten ist im Plenarsaal an eine andere Religion - an einen anderen Namen Gottes, bzw. teilweise an andere Formen Gottes - zu glauben, schon etwas Zweifel über Ihre Toleranz kommen lassen. Nun das soll ja nicht Thema hier sein.....
Man kann auch den Ausführungen und den Äußerungen einer Person glauben und das habe ich hier gemeint, mehr nicht.
Zum Thema zurück:
Es gibt im Finanzministerium keine Liste für nachträgliche Steuererhebungen, das wissen wir und somit ist die Abschaffung des Steueramnestiegesetzes, zum wiederholten Male, nur richtig!
Zuletzt geändert von Anonymous am Di 4. Mai 2010, 16:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Herr Cheman, glauben Sie mir, ich empfinde dieses Diskussion hier als höchst unwitzig. Statt dem geschriebenen Wort des Gesetzes zu glauben - und ja ich weiß, das ist nicht das Einzige, was vor Gerichte zählt -, halte ich für zuverlässiger als eine Aussage eines Unionsministers, deren Personalie sich in einer Demokratie wie der unserigen auch gut und gern ändern kann.
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
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Das vielleicht wichtigste Gut eines Rechtsstaates ist die Rechtssicherheit. Und diese bedeutet mehr, als dass jeder nur jederzeit muss wissen können was Recht und was Unrecht ist. Sie bedeutet auch, dass einmal getroffene Entscheidungen nicht in einer solche Weise revidiert werden, dass dem der sich auf das zuvor geltende Recht verlassen hat und verlassen konnte plötzlich unbillige Nachteile entstehen. Genau diese Gefahr sehe ich aber bei diesem Gesetzentwurf. Das rechtlich unverbindliche Ehrenwort des Finanzministers, der morgen seine Meinung ändern oder abgelöst werden könnte, genügt dem Erfordernis der Rechtssischerheit für die von dem Steueramnestiegesetz Betroffenen nicht. Die Westlichen Inseln werden dem Entwurf in dieser Form nicht zustimmen können.

Landesministerin der Westlichen Inseln a. D.
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Es gibt keine vom Steueramnestiegesetz - Betroffenen....Aus diesem Grund soll das Gesetz ja abgeschafft werden. :rolleyes:Original von Melissa Adelaide
Das vielleicht wichtigste Gut eines Rechtsstaates ist die Rechtssicherheit. Und diese bedeutet mehr, als dass jeder nur jederzeit muss wissen können was Recht und was Unrecht ist. Sie bedeutet auch, dass einmal getroffene Entscheidungen nicht in einer solche Weise revidiert werden, dass dem der sich auf das zuvor geltende Recht verlassen hat und verlassen konnte plötzlich unbillige Nachteile entstehen. Genau diese Gefahr sehe ich aber bei diesem Gesetzentwurf. Das rechtlich unverbindliche Ehrenwort des Finanzministers, der morgen seine Meinung ändern oder abgelöst werden könnte, genügt dem Erfordernis der Rechtssischerheit für die von dem Steueramnestiegesetz Betroffenen nicht. Die Westlichen Inseln werden dem Entwurf in dieser Form nicht zustimmen können.
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Das muss wohl für einige vergangene Besetzungen des Finanzministeriums, also in der Vergangenheit, richtig sein, ja! Das jetzige Finanzministerium kümmert sich ja durch die Abschaffung des dadurch unnötigen Gesetzes wenigstens darum....Original von Melissa Adelaide
Also wollen Sie uns sagen, dass das Unionsfinanzministerium sich nie um einen ordentlichen Einzug der Steuern gekümmert hat?
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Also räumen Sie jetzt ein, dass es doch von dem Steueramnestiegesetz betroffene Personen gibt? Dieses Gesetz soll zwar abgeschafft werden, bislang säumige Steuerschuldner sollen aber nach wie vor nicht von Nachforderungen betroffen sein.
Die einzige Änderung wäre: bislang schützt diese Personen ein Gesetz. Ginge es nach der Unionsregierung nur noch das "Ehrenwort" (wer war eigentlich Uwe Barschel?) des derzeitigen Finanzministers. Das kann doch nur Trickserei sein!
Entweder das Steueramnestiegesetz wird mit Festsetzung eines klaren und zukünftigen Stichtages aufgehoben, ab dem Steuerschulden nicht mehr verfallen. Oder sie hält sich ein Verfahren offen, in dem u. U. noch unter Berufung auch das Prinzip keiner Gleichheit im Unrecht von ausgewählten Steuerschuldner Nachzahlungen eingefordert werden können. Letzteres wäre nicht rechtsstaatlich.
Die einzige Änderung wäre: bislang schützt diese Personen ein Gesetz. Ginge es nach der Unionsregierung nur noch das "Ehrenwort" (wer war eigentlich Uwe Barschel?) des derzeitigen Finanzministers. Das kann doch nur Trickserei sein!
Entweder das Steueramnestiegesetz wird mit Festsetzung eines klaren und zukünftigen Stichtages aufgehoben, ab dem Steuerschulden nicht mehr verfallen. Oder sie hält sich ein Verfahren offen, in dem u. U. noch unter Berufung auch das Prinzip keiner Gleichheit im Unrecht von ausgewählten Steuerschuldner Nachzahlungen eingefordert werden können. Letzteres wäre nicht rechtsstaatlich.

Landesministerin der Westlichen Inseln a. D.
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Die Aussprache wird geschlossen. In Kürze beginnt die Abstimmung.
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