
Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:
Gesetz zur Abschaffung des Steueramnestiegesetzes
§1
Das Steueramnestiegesetz wird hiermit abgeschafft.
§2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Einspruchsgesetz, die Einspruchsfrist endet am 12. Mai 2010.
