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Original von Hajo Poppinga

Das ist nicht ganz richtig. Da wäre immer noch die Verkleinerung des Unionsparlamentes.
Deswegen sprach ich von prinzipiell und meinte mehr das Verfahren. ;)
Original von Hajo Poppinga
Zur Frage des Vorsitzes: da halte ich es für zweckmäßig, wenn die Unionsratsmitglieder im Unionsparlament an den Aussprachen teilnehmen, den dortigen Vorsitzenden auch für diese Aussprachen zu nehmen. Ggf. kann man die Aussprachen ja auch im Wechsel hüben wie drüben stattfinden lassen.
Nun ja, wir sind hier, um alte Strukturen aufzubrechen. ;) Ich halte einen Vertreter aus der Gruppe, dieser Begriff scheint mir besser als der der Klasse, der Landesvertreter als Moderator zu nehmen. Dieser steht, wie auch jetzt schon zu sehen ist, über dem Parteiengezänk, welches im Unionsparlament losgetreten wird und kann damit meiner Meinung nach besser moderieren. Gerade in Anbetracht der Verkleinerung des Parlaments wollen die Fraktionen sicherlich jeden ihm zur Verfügung stehenden Abgeordneten für die inhaltliche Debatte haben.

Ferner müssten wir noch zu den Einspruchsregelungen kommen. Ich halte es für problematisch, wenn man eine Kammer errichtet und dort eine Gruppe von Abgeordneten der anderen dadurch übervorteilt, dass sie das Votum der anderen verwerfen kann. Ich plädiere für eine strikte Gleichbehandlung beider Parlamentsgruppen, sodass Gesetze nur mit der Zustimmung beider auch in Kraft treten dürfen.

Einen Vorschlag zur Güte möchte ich Frau Bont unterbreiten. Wir können doch, ähnlich der jetzigen Regelung beim Unionsparlament einen Grundstock an Ministerien fordern, eben die genannten. Aber mit größerer Bürgerzahl darf auch die Größe der Unionsregierung mit weiteren Aufgabenbereichen wachsen.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Hajo Poppinga
Der Einschnitt ist vollkommen unnötig und dazu ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Hoheitsrechte der Unionsländer. Kein Unionsland hat ein Interesse daran, auf Unionsebene nicht vertreten zu sein. Dementsprechend wir jedes Unionslandes für sich passende Regeln finden, um seine Vertretung zu garantieren - wie das jetzt bereits auch geschieht.

Denn wo liegt überhaupt das konkrete Problem, das diese Änderung rechtfertigen würde? Sprich, wo liegt die Notwendigkeit für diese Änderung?

Nein, diese Änderung ist lediglich ein Nebenkriegsschauplatz, der uns von den Kernfragen dieses Konventes abhält. Nämlich a) ob und wie wir das Unionsparlament verkleinern wollen und b) wie dann das Zusammenspiel mit den Vertretern aus den Unionsländern aussehen soll und c) ob wir ein Einheitsparlament wollen?
Wenn wir Personal einsparen wollen, ist dies ein konkreter Vorschlag, wie die Unionsländer zu diesem Ziel beitragen können. Dass der Vorschlag ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Hoheitsrechte der Unionsländer sei, halte ich für ein Totschlagargument. Mit dem selben Argument könnte die Unionsebene jede neue Regulierung ebenso vom Tisch wischen. Ich halte das nicht für sehr konstruktiv.
Original von Hajo Poppinga
Mein ganz konkreter Vorschlag zu weiteren Beratung:

1. Wir verschmelzen Unionsrat und Unionsparlament zu einem Unionskongreß (Name frei wählbar)
2. Dieser Unionskongreß hat zwei Klassen von Mitglieder: a) Ländervertreter und b) unionsweit gewählte Mitglieder
3. Die Ländervertreter werden von diesen selbst entsandt, genau wie jetzt auch
4. Die unionsweit gewählten Vertreter (7+, je nach Einwohnerzahl) werden nach Verhältniswahl gewählt (Vorschlag: Die Idee von Frau Bont gefällt mir gut, jeder in den Kongreß gewählten Liste so viele Stimmen zu gewähren, wie sie bei den Wahlen bekam)
5. Die zwei Klassen der Mitglieder haben gemeinsame Aussprachen, aber getrennte Abstimmungen
6. Für Verfassungsänderungen ist eine 2/3-Zustimmung in beider Klassen erforderlich
7. Einfache Gesetze brauchen wie jetzt auch grds. die Zustimmung beider Klassen, die Klasse der unionsweit gewählten Abgeordneten kann sich aber über eine Ablehnung der Klasse der Ländervertreter mit Mehrheit hinwegsetzen

Das Ziel ist dabei klar - ich will erreichen das wir eine Arbeitsstraffung unserer Legislative erreichen und gleichzeitig die Vertretung von Union und Ländern mit der bewährten Kompetenzverteilung beibehalten. Genau dies ließe sich hier erreichen.
Verzeihung, aber irgendwie erkenne ich jetzt nicht wirklich keine Änderung der Struktur oder eine relevante Personaleinsparung: die Mitglieder des Unionsrats sind jetzt Abgeordnete zweiter Klasse und stimmen, wie auch jetzt der Unionsrat, separat ab, ein negatives Votum kann von den Abgeordneten erster Klasse, den heutigen Unionsparlamentsabgeordneten, überstimmt werden.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Beitrag von Helen Bont »

Original von Pandora Friedmann

Der Union kann es doch gleich sein, wer die Länder dort vertritt. Es ist nunmal nicht so, dass der Regierungschef zu jeder Zeit auch zu den Sitzungen des Unionsrats erscheinen kann - oder wie zurzeit ein Landesfürst ein Mandat im Unionsparlament innehat. Die Außenvertretung sollte und darf - ich denke, so weit kann ich gehen - nicht von oben vorgeschrieben werden.
Nicht, wenn das Wohl und Wehe des Gesamtstaates davon abhängt.
Original von Pandora Friedmann

Die sogenannte Union-Länder-Arbeitsgruppe ist doch alles andere als repräsentativ. Wie viele Länder haben sich denn tatsächlich daran beteiligt? Und die Legitimation einer Konferenz hinter verschlossenen Türen ohne jede Öffentlichkeitsarbeit und ohne Bekenntnis aller Landesfürsten zu diesem Gremium ist doch stark in Zweifel zu ziehen. Wenn das Ihr einziges Argument ist, dann sehe ich diesen Punkt als erledigt an.
An dieser Arbeitsgruppe nehmen derzeit vier Länderregierungschefs regelmäßig teil.
Original von Pandora Friedmann

Und da ist das Problem: Je mehr Partner in den Ring steigen, desto mehr Posten gilt es zu verteilen. Wir hatten in fast jedem Kabinett der letzten Jahre ein Ministerium, welches völlig sinnlos vor sich hindümpelte, nur weil ein Koalitionspartner noch ein Ressort brauchte. Und selbst bei den angestammten Ministerien kommt es viel zu häufig zu inaktiven Behördenleitern - lediglich aus koalitionspolitischen Gründen werden diese inkompetenten und inaktiven Bengel nicht entlassen. Mit der Regelung entziehen wir die oberste, die politische Staatsverwaltung und letztlich auch die haushalterisch relevanten Posten dem koalitionären Kalkül und üben mehr Pragmatismus in der Ausführung des Staatswesens. Das halte ich für absolut sinnvoll.
Ich würde nicht so pauschal urteilen. Es gibt noch andere Gesichtspunkte, die bei der Ausgestaltung des Kabinetts berücksichtgt werden.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Pandora Friedmann
...

Einen Vorschlag zur Güte möchte ich Frau Bont unterbreiten. Wir können doch, ähnlich der jetzigen Regelung beim Unionsparlament einen Grundstock an Ministerien fordern, eben die genannten. Aber mit größerer Bürgerzahl darf auch die Größe der Unionsregierung mit weiteren Aufgabenbereichen wachsen.
Das Problem bei der Zusammensetzung des Kabinetts ist doch eine andere als bei der des Uniionsparlaments. Während das Unionsparlament das Volk repräsentieren soll, wird das Kabinett aufgrund des Aufgabenspektrums zusammengestellt, welches die Koalitionsparnter erledigen wollen.
 

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Wenn wir Personal einsparen wollen, ist dies ein konkreter Vorschlag, wie die Unionsländer zu diesem Ziel beitragen können. Dass der Vorschlag ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Hoheitsrechte der Unionsländer sei, halte ich für ein Totschlagargument. Mit dem selben Argument könnte die Unionsebene jede neue Regulierung ebenso vom Tisch wischen. Ich halte das nicht für sehr konstruktiv.
Frau Bont, schauen Sie sich doch bitte die Personalstruktur in den Ländern an, allein Mitglieder der Regierungen:
Freistein: 2
Heroth: Unionskommissar
Imperia: 1
Katista: 1 + 1 Senator
Roldem: 3
Salbor: 1
Westliche Inseln: 1

Wer soll
Im Schnitt sind das 1,42 Regierungsmitglieder (den Senator mit einberechnet) pro Land. Im Gegenzug dazu hat die Union derzeit fünf Regierungsmitglieder und zieht elf Unionsparlamentsabgeordnete ab, unter denen sich dieses Mal seit Jahren auch ein Ländervertreter befindet. Wo, Frau Bont, sollen die Länder denn sparen?

Es geht hier auch nicht um die Einschränkung der allgemeinen Selbstbestimmung der Länder. Sollte die unverhältnismäßig verletzt sein, dann müssten wir tatsächlich das Konzept der Union überarbeiten. Es geht hier allerdings um einen Kernbereich der Souveränität und zwar um die Selbstbestimmung über das eigene Personal. Bitte verkennen Sie nicht, dass die Länder eigenständige Staaten innerhalb der Union sind und nicht bloße Verwaltungseinheiten, deren Personal man aus Gleichheitsgründen zuteilen müsste. Nein, Frau Bont, die Länder sind souverän, wie die Unionsverfassung in Artikel 22 Absatz 1 feststellt, souverän, eigene Probleme selbst zu lösen und die Bestimmung des geeigneten Verwaltungs- und Repräsentationspersonals gehört dort in jedem Fall hinzu.
 

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Original von Helen Bont
Nicht, wenn das Wohl und Wehe des Gesamtstaates davon abhängt.
Ach, jetzt hören Sie doch bitte mit diesen Floskeln auf. Die Länder fahren doch ohnehin schon auf dem Zahnfleisch. Wer außer die Regierungschefs sind denn im Unionsrat? Lediglich Katista, dessen Modell ich für überholt halte und Roldem mit einer gesunden Kabinettsstruktur haben doch nicht den Regierungschef im Unionsrat entsandt. Wir führen hier eine Scheindebatte. Eine Verbesserung bringt der Vorschlag nicht.
Original von Helen Bont
An dieser Arbeitsgruppe nehmen derzeit vier Länderregierungschefs regelmäßig teil.
Und da sage ich Ihnen, sollte diese Zahl stimmen: Vier sind mir drei zu wenig. Das Argument wird dadurch nicht stärker.
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Ich würde nicht so pauschal urteilen. Es gibt noch andere Gesichtspunkte, die bei der Ausgestaltung des Kabinetts berücksichtgt werden.
Bitte, erläutern Sie mir diese. :)
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Das Problem bei der Zusammensetzung des Kabinetts ist doch eine andere als bei der des Uniionsparlaments. Während das Unionsparlament das Volk repräsentieren soll, wird das Kabinett aufgrund des Aufgabenspektrums zusammengestellt, welches die Koalitionsparnter erledigen wollen.
Auch die Unionsregierung vertritt das Volk, nehmen Sie sich da nicht aus der Verantwortung. Natürlich gibt es Aufgabenspektren, doch je weniger Bürger im Land sind, wie wollen Sie dann noch ein großes Kabinett rechtfertigen - noch dazu, wenn die Minister den größten Teil ihrer Amtszeit ohnehin inaktiv sind?
 

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Ein Verfassungskonvent ist eine gute Idee, aber wieso sind nur die Fraktionsvorsitzende der Fraktionen im Unionsparlament, die Mitglieder des Unionsrates und die Regierungschefs der Unionsländer eingeladen und nicht alle wahlberechtigen aktiven Bürger? - Schließlich wird es nicht viel helfen ein wenig Schräubchen des Unionsparlamentes und Stellchen des Unionsrates zu verdrehen,... - sondern was wir brauchen ist ein kompletter Neuanfang, weg vom unbeliebten Bürokratelon hin zu einer Demokratischen Union von ? - Ja von was eigentlich? - Wenn wir schon einmal dabei sind können wir den Ding auch gleich einen vernünftigen Namen geben. - Aber was ich eigentlich sagen wollte ist daß wir den Staat mit Hilfe Unserer Kreativität, Unserer Leidenschaft, Unserem Herzblut versehen zu einem neuen friedlichen, demokratischen und solidarischen Staat machen sollten, in den jeder in Freiheit, Wohlstand und Gerechtigkeit leben kann. - Er sollte ein Netzwerk werden aus den allen Kulturen der Unionsländer, und allen politischen Richtungen der Parteien, friedlich und solidarisch verwebt und verknüpft zu einem wunderschönen Teppich auf dem,... - äh... - zu einem wunderschönen Staat in dem es sich für jeden gut leben lässt, ohne Angst vor Gewalt oder Pöbeleien haben zu müssen!
 

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sag nein zu Bürokratie und Jurawahn,

damit Du Dich hinterher nicht übergibst.
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Aber wenn Ihr unbedingt ein Minimalkompromiss wollt, würde ich vorschlagen:

Einrichtung einer Volksversammlung aller aktiver wahlberechtigten Bürger als Unterhaus (wenn UP oder UR nicht voll besetzt sind, gehen deren Kompetenzen auf die Volksversammlung über)

Einen Unionsrat mit 5 Vertreter der 5 Verwaltungsgemeinschaften der 7 Unionsländer (Wie die Verwaltungsgemeinschaften sich zusammensetzen ist Verhandlungssache.) mit den gleichen Rechten wie das Unionsparlament.

Ein Unionsparlament mit den 5 stärksten Parteien mit den Stimmrecht derer Prozentsätze.
 

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Frau Gyatso, das scheint mir alles ein wenig willkürlich zusammengeramscht...
 

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Das ist, mit Verlaub, Quatsch. Das einzige Amt das man damit zwangsweise einsparen würde, wäre das des Senatoren in Katista. Denken wir uns die Situation mal praktisch ins Jetzt - ich wäre frei! Frei, ja, wofür denn eigentlich? Auf der Union arbeite ich mit, in Katista auch, im Unionsparlament wollte man mich nicht. ;) Wo ist da die Effizienzerhöhung?

Und wieder theoretischer vom Jetzt abgekoppelt - es ergibt sich aus der zwangszweisen Abschaffung der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder keine konkrete Einsprarungsmöglichkeit und Effizienzsteigerung auf Unionsebene.
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Die relevante Personaleinsparung ergibt sich im Unionsparlament: nur noch 7 anstatt min. 11.

Die Unionsratsabgeordneten verlieren dabei nichts von ihrer Position. Denn auch jetzt kann jeder Einspruch vom Unionsparlament überstimmt werden.

Relevant bei meinem Vorschlag sind die Personaleinsparung bei Unionsparlament und die gemeinsamen Aussprachen, die zu einer wesentlichen Zeitersparnis führen.

Genau so gut kann man aber auch die jetzige Situation beibehalten, das Unionsparlament verkleiner und zwingende gemeinsame Aussprachen für UP & UR einführen.
 

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