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Sehr geehrte Damen und Herren,

die FDU beantragt das folgende Gesetz. Der Antragsteller hat das Wort. ;)
Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments

§1 Artikel 26 - Satz 1 der Unionsverfassung wird wie folgt neugefasst:
"(5) Das Unionsparlament setzt sich aus fünf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz."

§2 Artikel 27 - Satz 1 des Wahlgesetzes wird wie folgt neugefasst:
"Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich im verfassungsmäßig vorgegebenen Rahmen nach der Anzahl der Bürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene zwanzig Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommt noch ein weiteres Mandat."

§3 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Problem der dünnen Personaldecke ist Ihnen allen bewusst. Dieses Gesetz greift den viel geforderten Wunsch auf, das Unionsparlament auf eine Größe anzupassen, die für unsere Zeit und Verhältnisse vernünftig ist.

So war vorher in der Verfassung vorgegeben, dass das Unionsparlament immer mit mindestens 11 Sitzen ausgestattet sein muss, das soll nun auf eine Mindestzahl von 5 reduziert werden. Durch eine kleine Änderung im Wahlgesetz wird die Verkleinerung des Parlaments ebenfalls erreicht. So kommen zu den berechneten Mandaten nicht wie zur Zeit 3 Mandate hinzu, sondern nur noch eins.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie dringend zur Zustimmung zu dieser absolut notwendigen Reform. Gerne bin ich auch für Änderungsvorschläge offen.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
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Könnte man diesen Satz:

Für begonnene zwanzig Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben.

wie folgt abändern? :

Für begonnene zwölf Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben.

Dann fände ich die Abänderung gleich wesentlich besser.
 

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Warum denn? Das steht dem Anspruch das Parlament zu verkleinern, etwas im Wege, denke ich.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
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Den Unionsratsmitgliedern Cheman, von Jagonburg, Poppinga, Gold und Adomeit wird hiermit Rederecht erteilt.
 

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Dann würden nach meinen Berechnungen 7 Abgeordnete bei herauskommen, nach ihrer Version kämen nach meinen Berechnungen 5 Abgeordnete heraus.

Bei 35 aktiven, wahlberechtigten Bürgern, wäre meiner Meinung nach ein UP von 5 Abgeordnete zu klein, aber ein UP von 7 Abgeordneten gerade richtig.
 

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Beitrag von SRM »

Original von Patrick Behrens-Nilsson
Den Unionsratsmitgliedern Cheman, von Jagonburg, Poppinga, Gold und Adomeit wird hiermit Rederecht erteilt.
Dieses hatten sie ohnehin bereits ;)
 

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Hm, gut. ;) Durch eine ausdrückliche schriftliche Bitte zur Teilnahme, die so eben versandt wurde, erhoffe ich mir aber eine frucht- und sinnvollere Diskussion. Es nutzt ja nichts wenn wir hier etwas beschließen, was den Ländern dann nicht passt.

Aber was sagen Sie denn zu dem Entwurf, Herr Rousseau-Mason?
 

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Beitrag von SRM »

Mir erscheint ein Fünf-Mann-Parlament als Minimum zu klein. Vielmehr möchte ich doch hier einen parteienübergreifenden Diskurs über die Zusammenlegung beider Kammern anregen. DANN haben wir wirklich etwas gewonnen, und zudem gleichzeitig den Föderalismus und die Union gestärkt.
 

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Nun, über die Zahl können wir diskutieren. Was eine Zusammenlegung angeht, so schätze ich die Lage im Moment so ein, dass dafür keine Mehrheit vorhanden ist. Daher erst einmal dieser Vorschlag, der uns zumindest schon einmal auf den richtigen Weg bringt.
 

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