die FDU beantragt das folgende Gesetz. Der Antragsteller hat das Wort.
Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments
§1 Artikel 26 - Satz 1 der Unionsverfassung wird wie folgt neugefasst:
"(5) Das Unionsparlament setzt sich aus fünf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz."
§2 Artikel 27 - Satz 1 des Wahlgesetzes wird wie folgt neugefasst:
"Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich im verfassungsmäßig vorgegebenen Rahmen nach der Anzahl der Bürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene zwanzig Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommt noch ein weiteres Mandat."
§3 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


