
Das Verteidigungsministierum plant folgende Veränderungen in den Streitkräften und der Ministeriumsstruktur:
Einrichtung eines Unionsamtes für Zivilverteidigung
Das Unionsamt für Zivilverteidigung (UafZv) organisiert die zivile Verteidigung im Falle eines Krieges auf dem Gebiet der Demokratischen Union. Dazu gehören der Schutz der Bevölkerung (v.a. Luftschutz, Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs => Grundversorgung), von Kulturgütern und die Unterhaltung von Zivilschutzbunkern (ABC-Schutzbunker). Ebenfalls ist das UafZv für die Koordination der zivil-militärischen Zusammenarbeit verantwortlich und dem technischen ABC-Schutz.
Aufstellung des Militärischen Nachrichtendienstes
Um die Unionsstreitkräfte vor Sabotage, Spionage und Zersetzung zu schützen, innerhalb des Militärs verfassungsfeindliche Bestrebungen zu bekämpfen, zur militärischen Aufklärung wird der Militärische Nachrichtendienst (MND), Sicherheitsüberprüfungen von Angehörigen der Unionsstreitkräfte, sowie zur Mitplanung und Errichtung von sicherheitsempfindlichen Gebäuden aufgestellt.
Aufstellung des Sanitäts- und Zivilschutzkorps
Bisherige Lazerettschiffe, Lazerettflugzeuge, Lazerette und Sanitätstruppen werden in das Sanitäts- und Zivilschutzkorps (SZK) eingegliedert. Ebenfalls sind diesem der medizinische ABC-Schutz, die Dekontamination, Raketenabwehr und Technische Hilfe (z.B. Wasseraufbereitung, Rettungs-, Berge- und Räumarbeiten) veranwortlich. Bei den SZK handelt es sich um eine eigenständige Teilstreitkraft mit militärischen Nichtkombattantenstatus.
Aufstellung des Technischen und Humanitären Hilfsdienstes
Flächendeckend werden in der Union der Technischen und Humanitären Hilfsdienst (THHD) aufgestellt, welcher aus freiwilligen Helfern bestehen um Verteidigungs- und Spannungsfall das SZK und das UafZv unterstützt. Es besteht aus Einheiten für die Technische Hilifeleistung, den Sanitätsdienst, die Betreuung, ABC-Schutz (Dekontamination) und der Versorgung mit Lebensmitteln und dem Grundbedarf. Im Alltag können die Einheiten Amtshilfe leisten im Unglücks- und Katastrophenschutzfall.