
Der Vertreter der Republik Roldem, Herr Kollege Majere, hat das Folgende beantragt:
Stimmen Sie bitte mit Ja oder Nein ab; eine aktive Enthaltung ist als solche zu kennzeichnen.Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes
§ 1
Der § 12 (1) wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Eine gültiger Wahlvorschlag muss mindestens zwei Personen umfassen, die das passive Wahlrecht besitzen."
§ 2
Der § 17 (2) des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlvorschläge erfolgt nach dem Verfahren nach d'Hondt. Dafür werden jeweils die auf die Kandidaten eines Wahlvorschlages entfallenden Stimmen addiert. Würde das letzte zu verteilende Mandat auf mehrere Wahlvorschläge entfallen, entscheidet das vom Unionswahlleiter zu ziehende Los."
§ 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.