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Als kleine Vorbemerkung. Ich denke nicht, dass "Effizienz" ein alleinseligmachendes Kriterium für Verfassungs- und Wahlrechtsfragen sein sollte. Effizienz - zumindest wenn man sie als die Möglichkeit versteht Entscheidungen durchzusetzen - und Stabilität sind Ziele, die in einem gewissen Konflikt zueinander stehen. Auch war ja das politische System ungeachtet der Zersplitterung der politischen Gruppen einigermaßen stabil und Mehrheitsbildung in Sachfragen auch dann möglich, als die Regierung ihre tragende Mehrheit verloren glaubte. An diesem Punkt hängt auch viel von der Kultur politischer Entscheidungsfindung ab, die meines Erachtens ausbaufähig wäre. Die FDU verfällt leider in das Veytajakische Stabilitätsaxiom und scheint dem alles unterzuordnenWir werden aktiv mit den anderen Fraktionen daran arbeiten, dass das Wahlrecht geändert wird um die politische Stabilität und Effizienz zu steigern.
Wir sind uns doch sicherlich einig, dass es vor allem ein Ziel sein muss Parteien und innerparteiliche Demokratie zu stärken. Die Parteien sollen die verschiedenen innergesellschaftlichen Interessen in den politischen Willensbildungsprozess einbringen und der hohe Organsiationsgrad in Parteien in diesem Land zeigt, dass sie das auch können und eine quasiplebiszitäre Rolle erfüllen, die den oft negativ gebrauchten Begriff vom Parteienstaat in positiven Licht erscheinen lässt.Listen zum Unionsparlament sollen künftig mindestens 3 Personen umfassen,
Dementsprechend sollen im Unionsparlament nicht 11 Honoratioren mit ein bisschen Wähleranhang als Einzelkämpfer sitzen, sondern Menschen, die auch als Vertreter von Parteien da sitzen.
Obwohl die FDU dieses Mal nur zwei Kandidaten aufgestellt hat, ist sie eine aktive Partei, deren Berechtigung man wohl kaum bestreiten kann. Sie könnte somit zu der jetzigen Wahl nicht kandidieren. Der politischen Stabilität wäre das wohl eher abträglich. Der Vorschlag ist also gut gemeint, aber nicht gut. Die Beschränkung von Kandidaturen zum Unionsparlament auf Parteien würde dem Anliegen der FDU (das auch das Anliegen der Grünen ist) wahrscheinlich besser entsprechen.
Angesichts dessen, dass es auch bei einer 10%-Hürde noch Einpersonen-Fraktionen geben könnte, erschließt sich mir auch sachlich der Vorschlag nicht. Zählkandidaturen für die Statistik halte ich nicht für sinnvoll.
Es gab vor einigen Jahren ein Urteil des Verfassungsgerichts zur Hare-Quota ( Sperrhürde = Stimmenzahl für einen vollen Sitzanspruch, lag damals bei ca. 7%, da es 13 Abgeordnete gab). Auch diese Hürde wurde damals, meiner Meinung nach zurecht, aufgrund ihrer relativen Willkürlichkeit für nicht verfassungsgemäß erklärt. Wenn man zugunsten größerer Parteien verzerren will, wobei die Frage, was in der DU eine große Partei ist, sich ja auch stellt, ginge das mit der Verwendung von d'Hondt deutlich "eleganter". Wie das Verfassungsgericht darauf reagieren würde, weiß ich nicht.eine 10 %-Hürde soll eingeführt werden und Unionsparlament und Unionsrat sollen zusammengeführt werden.
Die Vereinigung von Unionsparlament und Unionsrat wirft deutliche Fragen bezüglich der Unmittelbarkeit der Wahl auf. Faktisch liefe das auf ein Grabenwahlrecht hinaus, in dem in den sieben Unionsländern jeweils ein Vertreter gewählt wird, zusätzlich zur Listenwahl. Diese Vertreter der Länder dürften aber gerade keine Ministerpräsidenten sein und sie müssten nach einem einheitlichen Verfahren gewählt werden. Der Unionsrat als Vertretung der Landesexekutiven würde damit verschwinden. Persönlich würde ich das sogar befürworten, da ich, anders als die Väter und Mütter unserer Verfassung, noch nie den Eindruck hatte, dass sich in den Landesexekutiven die Sachkompetenz ballt gegenüber dem "parteipolitischen Hickhack" Das werden aber die Ministerpräsidenten wohl anders sehen, zudem sollen ja nach Willen von FDU und Grünen durchaus weitere Kompetenzen auf die Unionsebene verlagert werden. Auf die Auseinandersetzungen bin ich sehr gespannt.
Übrigens könnte durch die Zusammenlegung das politische Einzelkämpfertum doch wieder in der Legislative Einzug halten.
Da räume ich der Möglichkeit die Beratungen von Unionsparlament und Unionsrat gemeinsam durchzuführen (die Abstimmungen müssten aber getrennt bleiben), größere Chancen ein.
Ich sehe, dass die FDU durchaus erkannt hat, wo die momentanen Probleme unserer Verfassungsordnung liegen, die einer Reform bedürfen. Das ist angesichts dessen, dass sie früher ein Bollwerk von Föderalismus und Honoratiorentum war, beachtlich. Es liegt aber noch ein beachtliches Stück Arbeit vor uns allen auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.
PS: Was übrigens auffällt ist die Ankündigung von Konferenzen im Wahlprogramm. Letztendlich hätten die schon längst statt finden sollen und die FDU sollte uns hier ein paar Vorschläge und Ergebnisse präsentieren. So klingt es ein bisschen lapidar.
Zuletzt geändert von Freiherr von Stern am Mo 26. Okt 2009, 20:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Den Ausführungen des Herrn Stern kann ich so zustimmen und machen die Grünen und ihren Spitzekandidaten interessanter. Insbesondere darf ich auch auf meine Ausführungen zum Wahlrecht verweisen, in denen auch ich bereits die Änderung des Verteilungssystems auf D'Hondt gefordert habe. Tatsächlich stimmen wir auch bei der Forderung nach einer gemeinsamen Beratung von Unionsrat und Unionsparlament überein.
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Da unterliegen Sie einem Irrtum, Herr Kollege. Zum einen ist der Unionsrat eine Vertretung der Unionsländer, nicht ihrer Exekutiven, und insbesondere ist auch der Verfassungsgeber von dem Normalzustand ausgegangen, daß eben nicht Vertreter der Länderregierungen sondern vielmehr Dritte, Senatoren, im Unionsrat sitzen. Dies zeigt auch eindeutigOriginal von Freiherr von Stern
Der Unionsrat als Vertretung der Landesexekutiven würde damit verschwinden. Persönlich würde ich das sogar befürworten, da ich, anders als die Väter und Mütter unserer Verfassung, noch nie den Eindruck hatte, dass sich in den Landesexekutiven die Sachkompetenz ballt gegenüber dem "parteipolitischen Hickhack" Das werden aber die Ministerpräsidenten wohl anders sehen,
"Artikel 31 – Aufgaben des Unionsrates
(1) Der Unionsrat setzt sich aus den Vertretern der Unionsländer zusammen. Sie werden von den Staatsbürgern der Länder gemäß den Bestimmungen der Landesverfassungen bestellt und abberufen."
Besonders geachtet werden sollte auf ein regionales Gegenwichtig, bzw. einen Proporz der Regionen, der eben im Unionsparlament nicht immer gewährleistet ist. Diesen Anspruch sollte auch jede Reform der Legislative haben.
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Tatsächlich. Ich war der Meinung die Bestimmung sei erst seit einer Verfassungsreform so gefasst worden. In der ältesten Ausgabe, die mir vorliegt, von 2002, steht diese Bestimmung aber auch schon mit diesem Wortlaut in der Verfassung.
Nichtsdestotrotz vertreten immer mal wieder Ministerpräsidenten diesen Anspruch, der also von der Verfassung offenbar nie gedeckt war und auf dem Verfassungskonvent auf dem Frauenammersee, der schließlichlich diese Verfassung ausarbeitete zwar diskutiert wurde, aber damals schon keine Mehrheit fand.
sim-off: Wenn jemandem meine geschichtliche Schöpfung hier gerade zu weit geht, bitte ignorieren. *g*
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Die FDU ist im Gegensatz zu Ihnen in der Lage sachlich Kritik zu äußern und hat überhaupt ein Programm. Wann kommt denn ihrs?Original von SRM
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Programm der FDU beim Bullshit-Bingo-Spielen entstand.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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