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§ 95a StGB
Mord ist das heimtückische oder grausame Töten, oder das Töten mit gemeingefährluchen Mitteln, eines Menschen aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen.
Heimtücke
Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers.

Arglos ist ein Opfer, wenn es sich keines Angriffs versieht.
Wehrlos ist ein Opfer, wenn es dem Täter körperlich unterlegen ist.
Die Annahme dieser Tatbestandsvoraussetzungen muß wohl von jedem Iuristen ohne Frage so bejaht werden.
Aus diesem Grund ist der aktuelle Gesetzesentwurf Frau Sewells, der die Abtreibung als lex specialis unterbinden will, das Papier nicht Wert, auf dem er geschrieben ist. Er degradiert den menschgewordenen Foetus im Mutterleib zu einem unbeschreiblichen Etwas. Dies ist überhaupt nicht nötig, da die Gesetze in diesem Staat dazu bereits alles sagen.

Und alljene, die mit idiotischen Parolen wie "Der Körper einer Frau gehört nur ihr", allen Ernstes versuchen, einen Mord zu legitimieren, kann ich nur mein aufrichtiges Beileid aussprechen. Die Frau trägt in unserer Gesellschaft eine besondere, gewichtige Rolle, denn sie ist es, die den Nachwuchs austrägt und für den Fortbestand der kommenden Generationen sorgt und damit auch unser aller Versorgung im Alter einmal gewährleistet. Wir müssen die Frau daher im besonderen Maße schützen vor Gaunern und Kurpfuschern, die ihnen solche Flausen einzureden versuchen.

Jedes Leben ist es wert geboren zu werden !

Gibt somit eine Vergewaltigung, die einer Frau widerfahren ist, dieser das Recht, über das Leben eines Kindes zu entscheiden ? Ich frage, was kann denn das Kind dafür, daß die Mutter vergewaltigt worden ist ? Man kann das Kind auch nach der Geburt zur Adoption freigeben, wenn die Anwesenheit des Kindes der Mutter ansonsten mit psychisch-traumatischen Folgen verbunden wäre.
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Nicht der Staat oder die Kirche haben darüber zu entscheiden, sondern das Individuum.
 

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Beitrag von Hans Sack »

Also ich finde dieses Gesetz Unvertretbar. Jede Frau hat bis zu einem Gewissen Punkt der Schwangerschaft das Recht eine Abtreibung vorzunehmen und das ist auch Gut so.

Mord ist es erst ab dem Moment in dem Das Kind ein Geschlossenes Nervensystem hat und von der Geistigen Kapazität als Person anzusehen ist. Vorher ist der Fötus Empfindungslos und sich in keiner weise seiner Selbst bewusst und ist somit auch nicht als Person zu betrachten.
 

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Beitrag von Hans Sack »

Original von SRM
Nicht der Staat oder die Kirche haben darüber zu entscheiden, sondern das Individuum.
Dem ist Absolut nichts hinzuzufügen.
 

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Original von SRM
Nicht der Staat oder die Kirche haben darüber zu entscheiden, sondern das Individuum.
Dann schlage ich vor, Sie machen sich für eine Strafrechtsreform stark, in deren Zusammenhang gleichmal das komplette Strafrecht abgeschafft wird, welches in Ihren Augen ja eine Bevormundung des individuellen Geistes darstellt, schließlich habe der Staat darüber nicht zu entscheiden.
 

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Beitrag von Kauli »

§ 1 Rechtsfähigkeit
(1) Die Rechtsfähigkeit des Menschen (natürliche Person) beginnt mit Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. Vor der Geburt ist ein Kind rechtsfähig vorbehaltlich seiner lebendigen Geburt.

Das Zivilgesetzbuch definiert die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Geburt. Davor ist der Fötus rechtlich gesehen kein Mensch und kann somit nicht ermordet werden.

Also auf diesem Wege lassen sich Abtreibungen nicht verbieten....
 

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mit freundlichen Grüßen
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Beitrag von SRM »

Original von Lord of Macshire

Dann schlage ich vor, Sie machen sich für eine Strafrechtsreform stark, in deren Zusammenhang gleichmal das komplette Strafrecht abgeschafft wird, welches in Ihren Augen ja eine Bevormundung des individuellen Geistes darstellt, schließlich habe der Staat darüber nicht zu entscheiden.
Sie polemisieren, wo es nicht notwendig ist. Sachlich sprechen Sie von einer nicht verfassungskonformen Einschränkung der Freiheitsrechte.
 

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Original von Lord of Macshire

[...]
Ihre Argumentation greift nicht. Kleinstkinder (und erst recht nicht Föten!) können gar keinen Argwohn entwickeln und können daher nie heimtückisch ermordet werden.
Heimtückisch wäre das Ganze also wenn der Arzt die Schwangere hinterrücks überfallen würde. Meines Wissens nach läuft das bei Abtreibungen aber schon ziemlich geregelt ab.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von SRM
Nicht der Staat oder die Kirche haben darüber zu entscheiden, sondern das Individuum.
Wir fragen also jedes Mal das Kind, ob es abgetrieben werden möchte?
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Kauli

§ 1 Rechtsfähigkeit
(1) Die Rechtsfähigkeit des Menschen (natürliche Person) beginnt mit Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. Vor der Geburt ist ein Kind rechtsfähig vorbehaltlich seiner lebendigen Geburt.

Das Zivilgesetzbuch definiert die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Geburt. Davor ist der Fötus rechtlich gesehen kein Mensch und kann somit nicht ermordet werden.

Also auf diesem Wege lassen sich Abtreibungen nicht verbieten....
Das ist so nicht richtig. Die Rechtsfähigkeit des Menschen hat nichts damit zu tun, ob er ermordet werden kann, oder nicht. Das ZGB definiert hier nur die Rechtsfähigkeit für zivilrechtliche Geschäfte, also Inbesitznahme, Eigentumserwerb usw. - mal davon abgesehen, daß das Strafrecht ohnehin nach anderen Maßstäben arbeitet, als das Zivilrecht. Insofern kann das ZGB hier also nicht als Beweis herangezogen werden.

Der Kollege Jerkov hat allerdings ganz richtig betont, daß ein Mord nicht in Betracht mangels Argwohn und damit Heimtücke nicht ermordet werden können. Ein Tötungsdelikt kann man aber dennoch durchaus mit guten Gründen bejahen.

Ganz grundsätzlich bin ich der Auffassung, daß jedermann sein Körper selbst gehört. Das Problem im Falle einer Schwangerschaft ist jedoch, daß im Körper der Frau ein weiterer Körper entsteht - das ist dann nicht mehr ihr Körper, sondern eben ein Dritter. Über diesen Dritten hat sie dabei nach meiner Auffassung nicht selbst zu bestimmen. Mal ganz abgesehen vom Vater des Kindes, der durchaus auch ein berechtigtes Interesse daran hat, über das Schicksal seines Kindes mitzubestimmen, ist der Staat auch dem Schutze des Lebens verpflichtet - auch des ungeborenen.
 

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