§ 95a StGB
Mord ist das heimtückische oder grausame Töten, oder das Töten mit gemeingefährluchen Mitteln, eines Menschen aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen.
Die Annahme dieser Tatbestandsvoraussetzungen muß wohl von jedem Iuristen ohne Frage so bejaht werden.Heimtücke
Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers.
Arglos ist ein Opfer, wenn es sich keines Angriffs versieht.
Wehrlos ist ein Opfer, wenn es dem Täter körperlich unterlegen ist.
Aus diesem Grund ist der aktuelle Gesetzesentwurf Frau Sewells, der die Abtreibung als lex specialis unterbinden will, das Papier nicht Wert, auf dem er geschrieben ist. Er degradiert den menschgewordenen Foetus im Mutterleib zu einem unbeschreiblichen Etwas. Dies ist überhaupt nicht nötig, da die Gesetze in diesem Staat dazu bereits alles sagen.
Und alljene, die mit idiotischen Parolen wie "Der Körper einer Frau gehört nur ihr", allen Ernstes versuchen, einen Mord zu legitimieren, kann ich nur mein aufrichtiges Beileid aussprechen. Die Frau trägt in unserer Gesellschaft eine besondere, gewichtige Rolle, denn sie ist es, die den Nachwuchs austrägt und für den Fortbestand der kommenden Generationen sorgt und damit auch unser aller Versorgung im Alter einmal gewährleistet. Wir müssen die Frau daher im besonderen Maße schützen vor Gaunern und Kurpfuschern, die ihnen solche Flausen einzureden versuchen.
Jedes Leben ist es wert geboren zu werden !
Gibt somit eine Vergewaltigung, die einer Frau widerfahren ist, dieser das Recht, über das Leben eines Kindes zu entscheiden ? Ich frage, was kann denn das Kind dafür, daß die Mutter vergewaltigt worden ist ? Man kann das Kind auch nach der Geburt zur Adoption freigeben, wenn die Anwesenheit des Kindes der Mutter ansonsten mit psychisch-traumatischen Folgen verbunden wäre.


