Das ist doch weder Erörterung noch Kundgebung, es hat nicht den Hauch von Ähnlichkeit zu einer Demonstration hier. Das kann vom Versammlungsbegriff nicht abgedeckt sein. Aber da sollte man mal in einen Kommentar zum Versammlungsgesetz schauen.Original von pjotr
Aus der von dir selbst zitierten Definition: "[...] auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung"
Und überhaupt, sollen die von Spiegel doch klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen - aber vor Gericht, nicht im Fernsehen. Die Judikative ist nämlich im Gegensatz zu den Medien tatsächlich verfassungsmäßiger Teil der Gewaltenteilung.
Richtig. Aber ich gehe davon aus, dass die Lokalpresse separat eingeladen worden ist, nicht öffentlich.Es muss neben der PM noch eine Presseeinladung gegeben haben; oder gehst du wirklich davon aus, dass die ganzen Journalisten in dem Raum dort entweder 1) zufällig grade da waren oder 2) den ganzen Tag dort gewartet haben, bis die von der Leyen kommt?
Die PM erwähnt nämlich keine Uhrzeit.
Vermutlich waren die Leute vom Spiegel sogar von Anfang an nur auf Krawall aus.


