Beiträge: 1517
Registriert: So 26. Apr 2009, 15:23
Ich spreche mich ganz gegen das Gesetz in der vorliegenden Form aus.
Wenn die Polygamie zugelassen wird, dann müssen meines Erachtens die vorher angenommen Ehepartner diesem zustimmen. Vorrausgesetzt, das Gesetz wird um einen entsprechenden Passus ergänzt, bin ich gewillt diesem zuzustimmen, da die polygamische Ehe biblisch legitimiert ist, also es keine Ablehnung dieser im Alten oder Neuen Testament gibt.
Wenn die Polygamie zugelassen wird, dann müssen meines Erachtens die vorher angenommen Ehepartner diesem zustimmen. Vorrausgesetzt, das Gesetz wird um einen entsprechenden Passus ergänzt, bin ich gewillt diesem zuzustimmen, da die polygamische Ehe biblisch legitimiert ist, also es keine Ablehnung dieser im Alten oder Neuen Testament gibt.
Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Nein, aber das war vor der Einführung des ZGB durch das BGB-Übernahmegesetz die Regel. Man könnte deswegen argumentieren, daß es noch "Gewohnheitsrecht" ist - aber das ist sicherlich keine herrschende Meinung und ich selbst würde das so auch nicht vertreten.Original von Montgomery Scott
Danke, das war doch mal anschaulich erklärtAber steht das auch ausdrücklich im ZGB?
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Warum sollte es Ländersache sein?
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Beiträge: 1175
Registriert: Di 15. Jan 2008, 20:05
Haben Sie auch eine Formulierung, welche Ihren Vorstellungen entspricht, parat?Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich spreche mich ganz gegen das Gesetz in der vorliegenden Form aus.
Wenn die Polygamie zugelassen wird, dann müssen meines Erachtens die vorher angenommen Ehepartner diesem zustimmen. Vorrausgesetzt, das Gesetz wird um einen entsprechenden Passus ergänzt, bin ich gewillt diesem zuzustimmen, da die polygamische Ehe biblisch legitimiert ist, also es keine Ablehnung dieser im Alten oder Neuen Testament gibt.
Pierre Lemarchal
MdUP
Vorsitzender der LL
Master of Laws (LL.M.)
Partner bei Marker insurance (100%)

MdUP
Vorsitzender der LL
Master of Laws (LL.M.)
Partner bei Marker insurance (100%)

Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Weil § 4 III ZGB V weitere Bestimmungen zur elterlichen Sorge den Ausführungsgesetzen der Landesgesetzgeber anheim stellt. Entweder wird es also dort geregelt oder, wie gesagt, der Unionsgesetzgeber trifft eine Regelung.Original von Fabian Montary
Warum sollte es Ländersache sein?
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
Beiträge: 1517
Registriert: So 26. Apr 2009, 15:23
Original von Pierre Lemarchal
Haben Sie auch eine Formulierung, welche Ihren Vorstellungen entspricht, parat?
Gesetz zur Reform der Ehe
§1 Im Buch V. des Zivilgesetzbuches wird §1 wie folgt geändert:
§1 Ehe
(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Besteht zwischen einem der beteiligten Personen ein Eheverhältnis, müssen die die Ehepartner der betreffenden dem neuen Eheverhältnis zustimmen.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Zuletzt geändert von Anonymous am So 12. Jul 2009, 21:03, insgesamt 1-mal geändert.
Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Beiträge: 1175
Registriert: Di 15. Jan 2008, 20:05
Mir gefällt dieser Passus. Ich erachte diesen nicht für unbedingt notwendig, werde diesen aber unterstützen.Gesetz zur Reform der Ehe
§1 Im Buch V. des Zivilgesetzbuches wird §1 wie folgt geändert:
§1 Ehe
(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Besteht zwischen einem der beteiligten Personen ein Eheverhältnis, müssen die die Ehepartner der betreffenden dem neuen Eheverhältnis zustimmen.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Pierre Lemarchal
MdUP
Vorsitzender der LL
Master of Laws (LL.M.)
Partner bei Marker insurance (100%)

MdUP
Vorsitzender der LL
Master of Laws (LL.M.)
Partner bei Marker insurance (100%)

Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Was entstehen denn da für komische Gebilde? Person A ist mit Person B verheiratet; Person C mit Person D. Nun kann auch noch A D heiraten. Dann wären A & B, C & D und A & D verheiratet. Sind's C & B dann auch automatisch, weil ihre jeweiligen Ehepartner sich auch gegenseitig geheiratet haben? Und was überhaupt mit dem Namensrecht? Immerhin muß ja nur pro Ehe ein gemeinsamer Name gewählt werden - was ist dann mit jeweiligen Einzelehen?
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
Beiträge: 1175
Registriert: Di 15. Jan 2008, 20:05
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Muß nicht, aber kann. Das entsteht ein gewaltiges Tohuwabohu.Original von Pierre Lemarchal
Machen Sie es doch nicht so kompliziert Herr Poppinga. Man muss ja nicht alle Namen annehmen.
Bleibt außerdem folgende Frage:
"Was entstehen denn da für komische Gebilde? Person A ist mit Person B verheiratet; Person C mit Person D. Nun kann auch noch A D heiraten. Dann wären A & B, C & D und A & D verheiratet. Sind's C & B dann auch automatisch, weil ihre jeweiligen Ehepartner sich auch gegenseitig geheiratet haben?"
Nach Ihrem Vorschlag entstehen nicht nur polygame Ehen, es sind auch Mehrehen möglich. Ein moralisch verdorbener Vorschlag.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.