Original von Marenus Luther
Und genau das Gegenteil wird erreicht. Die Regierungsgeschäfte eines Unionslandes verlangen von einem regierungschef viel Aufmerksamkeit und Zeit. Da kann man mit einer Rede vor diesem Haus nicht immer warten bis die Verwaltung einen Antrag um Rederecht formal angenommen hat.
Das halte ich - mit Verlaub - doch für sehr konstruiert. Wie effizient diese Regelung ist und ob sie ihren Weg in die GO des nächsten Parlaments findet, wird sich zeigen. Die Intention ist, dass eben gerade nicht einfach reingeplaudert wird sondern sich die Beteiligung an den Debatten auf die Fälle beschränkt, in denen auch tatsächlich etwas zu sagen ist. Ich sehe da kein Problem, rechtzeitig sein Rederecht anzumelden oder eben entsprechend zu warten, bis die Genehmigung erteilt ist.