Herr Luther, es geht hier nicht um eine "Strafe" für jemanden, der sich daneben benommen hat. Es geht um eine grundsätzliche Regelung, die die Sitzungen des Unionsparlaments effizienter machen sollen.
Original von pjotr
Davon abgesehen halte ich es für eine nicht vertretbare Ansicht, das Unionsgericht könne in die Geschäftsordnung des Unionsparlamentes eingreifen. Das würde der Gewaltenteilung widersprechen.
Na möchte ich widersprechen. In einem Organstreitverfahren geht es laut Unionsverfassung um "Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Unionsorgans". Wenn das Unionsparlament eine Regelung bezgl. eines verfassungsmäßigen Rechts von Ländervertretern einführt, ist das ein wahrgenommenes Recht. Lässt das Parlamentspräsidium einen Ländervertreter sprechen, erfüllt es eine verfassungsmäßige Pflicht.