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Sehr geehrte Damen und Herren,

Prof. Jerkov von der Linksfraktion beantragt eine allgemeine Aussprache zum Organstreitverfahren einiger Unionsländer gegen das Unionsparlament. Das Wort zur Begründung wurde ebenfalls von ihm beantragt.

Bittesehr, Sie haben das Wort.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
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Beitrag von pjotr »

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Wie einigen von Ihnen sicherlich bereits zu Ohren gekommen ist, streben die Unionsländer Heroth, Salbor, Freistein, Roldem und die Westlichen Inseln derzeit eine Organklage gegen das Unionsparlament hin.
Ich denke, dass das Ganze schon an der Zulässigkeit bzw. der Antragsformulierung scheitern könnte.
Vom Inhaltlichen abgesehen, das ich bei dieser Klage in keiner Weise teile, sollten wir uns Gedanken darüber machen, wie wir uns als Unionsparlament dort einbringen wollen.

Das heißt: Soll einfach das Präsidium uns vertreten, oder wählen wir wen anderen aus? Wollen wir als Parlament eine Stellungnahme ins Verfahren einfließen lassen? Oder sollen vielleicht die einzelnen Fraktionen dazu Positionen verfassen?
Diese Frage müssen wir uns beim Vorgehen stellen.

Ich würde es befürworten ein rechtskundiges Mitglied aus unseren Reihen als Prozessvertreter zu entsenden.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Ich gehe davon aus, dass wir zunächst einmal abwarten, ob das Oberste Unionsgericht die Klage zulässt. Da es sich um die Geschäftsordnung handelt, sollte der Präsident und/oder sein Stellvertreter vor Gericht erscheinen. Eine gemeinsame Erklärung würde ich befürworten.
 

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Ich denke auch, dass wir erst einmal die Klageschrift abwarten sollten sowie die Entscheidung des Gerichts, ob es die Klage überhaupt zulassen wird.
Mit der Vertretung des Unionsparlaments vor dem Unionsgericht sollten wir das Präsidium beauftragen.
 

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Beitrag von Rex Marker »

Damit bin ich auch einverstanden. Sollten wir einen Rechtsbeistand benötigen würde ich gern Herr pjotr als Vertreter des Parlaments sehen.
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Für Sie immer noch Herr Prof. Jerkov, wenn ich bitten darf!

;)
 

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Beitrag von Rex Marker »

Richtig, sry ;)
 

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Beitrag von Marenus Luther »

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

ich bitte sie bei dieser Diskussion sich nicht einfach auf den Standpunkt zurück zu ziehen: ein Urteil werde das Problem schon lösen. Warum sucht man nicht das Gespräch? Sie haben sich für die beanstandete Regelung entschieden weil zwei Mitglieder des Unionsrates sich ihrer Ansicht nach störend verhalten haben. Doch die Länder einfach kollektiv zu bestrafen und die nötigen fachlichen Diskussionen mit einer bürokratischen Hürde zu versehen kann nicht der beste Weg sein.

Ich sage ihnen Vorraus: Diese Hürde wird diejenigen der Ländervertreter, denen sie gilt, am wenigsten abschrecken. Sie wird aber allen als mindestens lästig und schlimmstens demütigend erscheinen. Hinzu kommt der Eindruck bei der Bevölkerung: Bürokratelon geht weiter und die Organe der Gesetzgebung streiten sich wegen solcher Kleinigkeiten vor Gericht anstatt über die richtigen Konzepte für die Zukunft unseres Landes zu diskutieren.
 

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Beitrag von pjotr »

Herr Luther,

Ich bin der Meinung, dass ein Urteil das Problem nicht mal lösen kann. Alleine schon aus der Tatsache das meiner Ansicht nach kein Problem besteht.
Davon abgesehen halte ich es für eine nicht vertretbare Ansicht, das Unionsgericht könne in die Geschäftsordnung des Unionsparlamentes eingreifen. Das würde der Gewaltenteilung widersprechen.
Die Montary'sche Unart, sich die Verfassungswidrigkeit eines Verhaltens gerichtlich feststellen zu lassen, und damit die Unionsgerichte zu überlasten wird hier nicht weiterhelfen.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Beitrag von Montgomery Scott »

Herr Luther, es geht hier nicht um eine "Strafe" für jemanden, der sich daneben benommen hat. Es geht um eine grundsätzliche Regelung, die die Sitzungen des Unionsparlaments effizienter machen sollen.
Original von pjotr

Davon abgesehen halte ich es für eine nicht vertretbare Ansicht, das Unionsgericht könne in die Geschäftsordnung des Unionsparlamentes eingreifen. Das würde der Gewaltenteilung widersprechen.
Na möchte ich widersprechen. In einem Organstreitverfahren geht es laut Unionsverfassung um "Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Unionsorgans". Wenn das Unionsparlament eine Regelung bezgl. eines verfassungsmäßigen Rechts von Ländervertretern einführt, ist das ein wahrgenommenes Recht. Lässt das Parlamentspräsidium einen Ländervertreter sprechen, erfüllt es eine verfassungsmäßige Pflicht.
 

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