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Namens der "Konservativ-Liberalen-Liste" und den im Koalitonsvertrag genannten Parteien "SPDU" und "Die Grünen", sowie der "Liberalen Liste" beantrage ich
Joeli Veitayaki
gemäß Artikel 41 (2) der Unionsverfassung zum Unionskanzler zu wählen.
Joeli Veitayaki
gemäß Artikel 41 (2) der Unionsverfassung zum Unionskanzler zu wählen.
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Mo 22. Jun 2009, 18:29, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Ich beantrage den Einspruch des Unionsrates gegen folgendes Gesetz zurückzuweisen: Abstimmung 2009/46 Kriegswaffenkontrollgesetz (Unionsparlament)
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Wünscht ein Mitglied des Unionsparlaments eine Aussprache?Original von pjotr
Ich beantrage den Einspruch des Unionsrates gegen folgendes Gesetz zurückzuweisen: Abstimmung 2009/46 Kriegswaffenkontrollgesetz (Unionsparlament)

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Das nachstehende Volksbegehren hat gem. Art. 51 der Unionsverfassung die erforderliche Mehrheit erhalten. Es müsste hier jetzt behandelt werden.
Gesetz zur Belebung des politischen Wettbewerbs
§ 1. Grundsätzliches
Das nachstehende Gesetz bestimmt eine Sperrklausel von 10 v.H. der abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum Unionsparlament. Ziel des Gesetzes ist es die Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung zu sichern und stabile Mehrheiten in der Demokratischen Union herbeizuführen. Ein ebenso erklärtes Ziel des Gesetzes ist es den politischen Wettbewerb in der Demokratischen Union zu fördern.
§ 2.
Dem § 17 des Wahlgesetzes der Demokratischen Union wir ein Absatz 5 hinzugefügt, der da lautet:
An der Mandatsvergabe nehmen Parteien bzw. Wählervereinigungen nicht teil, die nicht mindestens zehn von Hundert der insgesamt vergebenen Stimmen erhalten haben.“
§ 3.
Das Gesetz findet erstmals Anwendung bei den Wahlen zum 29. Unionsparlament. Es tritt in Kraft mit der Verkündung durch den Unionspräsidenten im Unionsgesetzblatt.
VOLKSBEGEHREN: Gesetz zur Belebung des politischen Wettbewerbs
Gesetz zur Belebung des politischen Wettbewerbs
§ 1. Grundsätzliches
Das nachstehende Gesetz bestimmt eine Sperrklausel von 10 v.H. der abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum Unionsparlament. Ziel des Gesetzes ist es die Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung zu sichern und stabile Mehrheiten in der Demokratischen Union herbeizuführen. Ein ebenso erklärtes Ziel des Gesetzes ist es den politischen Wettbewerb in der Demokratischen Union zu fördern.
§ 2.
Dem § 17 des Wahlgesetzes der Demokratischen Union wir ein Absatz 5 hinzugefügt, der da lautet:
An der Mandatsvergabe nehmen Parteien bzw. Wählervereinigungen nicht teil, die nicht mindestens zehn von Hundert der insgesamt vergebenen Stimmen erhalten haben.“
§ 3.
Das Gesetz findet erstmals Anwendung bei den Wahlen zum 29. Unionsparlament. Es tritt in Kraft mit der Verkündung durch den Unionspräsidenten im Unionsgesetzblatt.
VOLKSBEGEHREN: Gesetz zur Belebung des politischen Wettbewerbs
Vincenzo De Luca
Via Antonio de Luca, 17
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Unionsgeschäftsführer der FDU

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