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DvA hat in seiner Dissertation damals die Entscheidung des Unionsgerichts vorweg genommen. Sie lässt sich hier nachlesen: http://www.kama-u.net.tf/. Das Hauptargument war, dass die 6%-Hürde nicht geeignet ist den gesetzlichen Zweck zu erreichen, weil die natürliche Hürde schon bei 4,5% liegt und die 6% Hürde ohnehin niemals gegriffen hätte.Original von Palin Waylan-Majere
Ich meine, die Begründung des Unionsgerichtes war dazumal eine andere - nämlich die Ungleichheit der Stimmen. Wer für eine Liste votiert, die unter der Hürde bleibt, dessen Stimme geht gewissermaßen verloren.
Wir haben heute ein anderes Wahlsystem, wo die kleinen Parteien ohnehin bevorzugt werden und der Wähler seine Stimme kumulieren darf. Die Ungleichbehandlung wäre verfassungsrechtlich vertretbar.
Zuletzt geändert von Vincenzo De Luca am Do 4. Jun 2009, 16:50, insgesamt 1-mal geändert.
Vincenzo De Luca
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Wenn man genau hinhört, nicht mehr. Wir hätten so also erstmal 15,2 % überhaupt nicht repräsentiert und die überschüssigen Sendlerstimmen nützen der FDU. Das müsste dann im Detail schon anders regeln, damit Stimmen nicht im Papierkorb bzw. bei einem Konkurrenten landen. Der Blomkohl'sche Vorschlag des Präferenzwahlrechtes ist da schon eher gangbar.Original von Robert Cullen
Klingt gut :daumen:
Palin Waylan-Majere OEL
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Sendler wäre ja bei einem solchen Wahlsystem gut beraten auf der Liste mindestens eine weitere Person zu haben. Auch die SPDU wäre gut beraten sich mit der LL oder den Grünen zu verständigen. Für die IRP hingegen würde es bedeuten entweder sich der KLL anzuschließen oder auf den Sitz im UP zu verzichten.Original von Palin Waylan-Majere
Wenn man genau hinhört, nicht mehr. Wir hätten so also erstmal 15,2 % überhaupt nicht repräsentiert und die überschüssigen Sendlerstimmen nützen der FDU. Das müsste dann im Detail schon anders regeln, damit Stimmen nicht im Papierkorb bzw. bei einem Konkurrenten landen. Der Blomkohl'sche Vorschlag des Präferenzwahlrechtes ist da schon eher gangbar.
Das die Stimme der FDU zufallen würde ist kein Naturgesetz, sondern dem Wahlergebnis geschuldet. Sie könnte bei einem anderen Ergebnis auch der LL zufallen.
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So habe ich das auch in Erinnerung.Original von Palin Waylan-Majere
Ich meine, die Begründung des Unionsgerichtes war dazumal eine andere - nämlich die Ungleichheit der Stimmen. Wer für eine Liste votiert, die unter der Hürde bleibt, dessen Stimme geht gewissermaßen verloren.
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Unionspräsident a.D.
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