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Registriert: Do 14. Mai 2009, 22:48
Da wir alle bestrebt sind die Union wieder zu politisieren und mehr parteipolitischen Wettbewerb zu fördern möchte ich hier einmal den Vorschlag einbringen eine wirkungsvolle 10%-Hürde einzuführen, ein Gesetz hierzu könnte etwa so aussehen:
Gesetz zur Belebung des politischen Wettbewerbs
§ 1. Grundsätzliches
Das nachstehende Gesetz bestimmt eine Sperrklausel von 10 v.H. der abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum Unionsparlament. Ziel des Gesetzes ist es die Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung zu sichern und stabile Mehrheiten in der Demokratischen Union herbeizuführen. Ein ebenso erklärtes Ziel des Gesetzes ist es den politischen Wettbewerb in der Demokratischen Union zu fördern.
§ 2.
Dem § 17 des Wahlgesetzes der Demokratischen Union wir ein Absatz 5 hinzugefügt, der da lautet:
An der Mandatsvergabe nehmen Parteien bzw. Wählervereinigungen nicht teil, die nicht mindestens zehn von Hundert der insgesamt vergebenen Stimmen erhalten haben.“
§ 3.
Das Gesetz findet erstmals Anwendung bei den Wahlen zum 29. Unionsparlament. Es tritt in Kraft mit der Verkündung durch den Unionspräsidenten im Unionsgesetzblatt.
Die 6%-Hürde wurde damals vom Unionsgericht gekippt, weil sie nicht geeignet war das Ziel der Verhinderung von Partei Zersplitterungen zu erreichen. Dieses Ziel würde eine 10%-Hürde durchaus erreichen. Angewandt auf das aktuelle Wahlergebnis würde die IRP (9,4%) und die SPDU (4,8%) aus dem Unionsparlament herausfallen und die Grünen (10,8%) hätten die Hürde knapp geschafft. Für die IRP und die SPDU würde die Konsequenz sein sich mit einer programmatisch verwandten Partei zusammenzuschließen (was das Wahlgesetz durchaus gestattet) oder eben auf den Sitz im Parlament zu verzichten. Für das Land hingegen wäre eine regierbare zweier Koalition wieder vorstellbar.
Bevor ich das als Volksbegehren auch so beantrage würde ich gerne die Meinungen hierzu hören.
Gesetz zur Belebung des politischen Wettbewerbs
§ 1. Grundsätzliches
Das nachstehende Gesetz bestimmt eine Sperrklausel von 10 v.H. der abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum Unionsparlament. Ziel des Gesetzes ist es die Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung zu sichern und stabile Mehrheiten in der Demokratischen Union herbeizuführen. Ein ebenso erklärtes Ziel des Gesetzes ist es den politischen Wettbewerb in der Demokratischen Union zu fördern.
§ 2.
Dem § 17 des Wahlgesetzes der Demokratischen Union wir ein Absatz 5 hinzugefügt, der da lautet:
An der Mandatsvergabe nehmen Parteien bzw. Wählervereinigungen nicht teil, die nicht mindestens zehn von Hundert der insgesamt vergebenen Stimmen erhalten haben.“
§ 3.
Das Gesetz findet erstmals Anwendung bei den Wahlen zum 29. Unionsparlament. Es tritt in Kraft mit der Verkündung durch den Unionspräsidenten im Unionsgesetzblatt.
Die 6%-Hürde wurde damals vom Unionsgericht gekippt, weil sie nicht geeignet war das Ziel der Verhinderung von Partei Zersplitterungen zu erreichen. Dieses Ziel würde eine 10%-Hürde durchaus erreichen. Angewandt auf das aktuelle Wahlergebnis würde die IRP (9,4%) und die SPDU (4,8%) aus dem Unionsparlament herausfallen und die Grünen (10,8%) hätten die Hürde knapp geschafft. Für die IRP und die SPDU würde die Konsequenz sein sich mit einer programmatisch verwandten Partei zusammenzuschließen (was das Wahlgesetz durchaus gestattet) oder eben auf den Sitz im Parlament zu verzichten. Für das Land hingegen wäre eine regierbare zweier Koalition wieder vorstellbar.
Bevor ich das als Volksbegehren auch so beantrage würde ich gerne die Meinungen hierzu hören.
Vincenzo De Luca
Via Antonio de Luca, 17
Heroth-Sodia
Unionsgeschäftsführer der FDU

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und wie würde dann die Sitzverteilung nach der aktuellen Wahl aussehen?
Bekämen dann die übrigen Parteien diese beiden Sitze? Die LiLi könnte ja einen zweiten Sitz nicht mal bekommen, da es nur eine Einzelpersonenliste ist.
Ergo müßte man Mindestzahlen einführen und hier wäre wieder die gefahr da, dass man Karteileichen auf die Liste bringt, nur dass man aufegstellt werden kann.
Die Schlange, die sich in den eigenen Schwanz beißt, aber durchaus ausbaufähiger Vorschlag.
Bekämen dann die übrigen Parteien diese beiden Sitze? Die LiLi könnte ja einen zweiten Sitz nicht mal bekommen, da es nur eine Einzelpersonenliste ist.
Ergo müßte man Mindestzahlen einführen und hier wäre wieder die gefahr da, dass man Karteileichen auf die Liste bringt, nur dass man aufegstellt werden kann.
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gez. Joeli Veitayaki
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das ist doch im RL immer so.Original von Palin Waylan-Majere
Ich meine, die Begründung des Unionsgerichtes war dazumal eine andere - nämlich die Ungleichheit der Stimmen. Wer für eine Liste votiert, die unter der Hürde bleibt, dessen Stimme geht gewissermaßen verloren.
gez. Joeli Veitayaki
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Das stimmt so nicht ganz für die LiLi würde das folgendes bedeuten:Original von Joeli Veitayaki
und wie würde dann die Sitzverteilung nach der aktuellen Wahl aussehen?
Bekämen dann die übrigen Parteien diese beiden Sitze? Die LiLi könnte ja einen zweiten Sitz nicht mal bekommen, da es nur eine Einzelpersonenliste ist.
Ergo müßte man Mindestzahlen einführen und hier wäre wieder die gefahr da, dass man Karteileichen auf die Liste bringt, nur dass man aufegstellt werden kann.
Die Schlange, die sich in den eigenen Schwanz beißt, aber durchaus ausbaufähiger Vorschlag.
§ 17 Abs. 4 Wahlgesetz
(4) Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Mandate als Kandidaten auf ihm verzeichnet sind, verfallen die nicht zu besetzenden Mandate.
Es wäre also im Interesse einer jeden Partei einen Vorschlag mit mehr als nur einen Kandidaten einzubringen. Für unsere aktuelle Wahl würde es wie folgt aussehen:
KLL 25,3% (3)
FDU 19,0% (3 / bzw. 2)
LL 16,5% (2)
LiLi 14,2% (1* bzw. 2)
Grüne 10,8% (1 Sitz)
IRP 9,4% (0 Sitz)
SPDU 4,8% (0 Sitz)
*einer würde verfallen und dann der Partei mit der nächst höheren Zahl nach St. Laguë/ Schepers zufallen (indem Fall der FDU).
Vincenzo De Luca
Via Antonio de Luca, 17
Heroth-Sodia
Unionsgeschäftsführer der FDU

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