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Herr Präsident, diese Unverforenheit von Seiten der Linken können Sie nicht ungemahnt lassen! Wie hier vom höchsten Repräsentanten unseres Hauses gesprochen wird ist eine Unverschämtheit! Es ist skandalös! Es muß ein Ordnungsruf ergehen!
*fuchtelt mit dem schuh rum*
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Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Herr Unionskanzler, es ist zwar rührend, wie Sie sich um das Wohlergehen meiner Füße sorgen - es ist aber noch erschreckender wie wenig Sie sich Bemühen, das Ansehen unseres höchsten Staatsorganes zu wahren.
Mal ganz davon abgesehen das ich meine beiden Schuhe noch trage.
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Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Do 4. Jun 2009, 17:39, insgesamt 2-mal geändert.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Meine Damen und Herren,
hier ein geänderter Entwurf, der alle gewünschten Änderungen berücksichtigt.
Ich bitte um Abstimmung, Herr Präsident. Vor allem, da das neue Parlament bald einberufen wird und die letzten Wortmeldungen nicht zur Sache waren, sollten wir zügig votieren.
Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte
§1 Die Demokratische Union gewährt
a. Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben.
b. Unionskanzlern und ehemaligen Unionskanzlern
c. Unionspräsidenten und ehemaligen Unionspräsidenten
d. Präsidenten des Unionsparlaments und des Unionsrats und ehemalige Präsidenten des Unionsparlaments und des Unionsrats
ein Staatsbegräbnis. Der Unionspräsident entscheidet zusammen mit dem Präsidenten des Unionsparlaments und dem Präsidenten des Unionsrats darüber, welche Personen von a.) erfasst werden.
§2 Neben oder anstelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.
§3 Anordnungen nach §1 und §2 trifft der Unionspräsident innerhalb von 4 Tagen nach Sterbedatum des Betroffenen in Absprache mit den Hinterbliebenen.
§4 Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Unionsinnenminister. Wenn dieser nicht vorhanden ist, dem Unionskanzler.
§5 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
hier ein geänderter Entwurf, der alle gewünschten Änderungen berücksichtigt.
Ich bitte um Abstimmung, Herr Präsident. Vor allem, da das neue Parlament bald einberufen wird und die letzten Wortmeldungen nicht zur Sache waren, sollten wir zügig votieren.
Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte
§1 Die Demokratische Union gewährt
a. Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben.
b. Unionskanzlern und ehemaligen Unionskanzlern
c. Unionspräsidenten und ehemaligen Unionspräsidenten
d. Präsidenten des Unionsparlaments und des Unionsrats und ehemalige Präsidenten des Unionsparlaments und des Unionsrats
ein Staatsbegräbnis. Der Unionspräsident entscheidet zusammen mit dem Präsidenten des Unionsparlaments und dem Präsidenten des Unionsrats darüber, welche Personen von a.) erfasst werden.
§2 Neben oder anstelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.
§3 Anordnungen nach §1 und §2 trifft der Unionspräsident innerhalb von 4 Tagen nach Sterbedatum des Betroffenen in Absprache mit den Hinterbliebenen.
§4 Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Unionsinnenminister. Wenn dieser nicht vorhanden ist, dem Unionskanzler.
§5 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Ich denke, alles Andere wäre den Angehörigen nicht gerechtfertigt und würde die Würde in Frage stellen. Derartige Fälle erwarten dann nun mal eine gewisse Schnelligkeit.
Ich weise darauf hin, dass sich die 4 Tage nur auf die Anordnung beziehen, man muss ja noch einige Tage hinaufrechnen, bis es zum eigentlichen Begräbnis kommt.
Ich weise darauf hin, dass sich die 4 Tage nur auf die Anordnung beziehen, man muss ja noch einige Tage hinaufrechnen, bis es zum eigentlichen Begräbnis kommt.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
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