Das Europäische Parlament muss die Kommission bestätigen und hat die Möglichkeit, die gesamte Kommission abzusetzen. So ist es bspw. auch in Deutschland. Der Bundestag wählt den Kanzler und hat keinen Einfluss auf die Regierungsbildung; und er kann den Kanzler und damit die gesamte Regierung absetzen. Natürlich ist eine Zweidrittelmehrheit im Art. 201 Abs. 2 S. 1 EGV einiges mehr als die Mitgliedermehrheit in Art. 67 I 1 GG - dafür ist das Verfahren im EG-Vertrag aber auch erst einmal destruktiv, wenngleich die bisherige Kommission kommissarisch im Amt verbleibt, im Grundgesetz ist das Misstrauen konstruktiv, man muss also bereits einen Nachfolger in der Hinterhand haben.Original von Vanessa Garland
Irgendwie müssen die Parteien noch daran arbeiten, den Leuten zu erklären, warum es sooooo wichtig ist, ein Parlament zu wählen, dass kein Initiativrecht und keinen Einfluss auf die "Regierungsbildung" (d. i. die Zusammensetzung der EU-Kommission) hat. :rolleyes:
Mit dem Initiativrechyt ist das so eine Sache. In den Mitgliedstaaten ist es Praxis, dass die Regierung die Gesetze initiiert. Nur ein Bruchteil kommt wirklich auf der Mitte der Legislativorgane. Selbst die Mitgliedstaaten haben im Rat ein eingeschränktes Initiativrecht, was die Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge betonen soll. Ich möchte daraus nicht gelesen haben, dass ich gegen ein Initiativrecht des Parlaments bin, jedoch sehe ich das nicht als Primärziel.
Was klargemacht werden sollte, ist, dass mit dem Lissabonvertrag mehr Entscheidungsbefugnis beim Europäischen Parlament liegen wird. Viel mehr Politikbereiche werden dem Rechtssetzungsverfahren der Mitentscheidung einbezogen, d.h. ohne Zustimmung von Rat und Parlament, keine Richtlinie oder Verordnung. Man sollte die Leute für den Lissabonvertrag begeistern.

