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Sie greifen Ihre Argumente haltlos aus der Luft. Eine Auflösung kann nur durch ein UGH-Urteil erfolgen, wenn eine verfassungsfeindliche und extremistische Haltung nachgewiesen werden kann. Es ist nur möglich den Parteienstatus abzuerkennen.
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Ist die FVP, nur weil sie sich nicht dem Manurischen Parteiengesetz unterwirft, organisatorisch keine Partei mehr?Original von Michael Schneider
Das ist keine Implizierung, das ist so: was nicht eingetragen ist, ist keine Partei. Eine Führung einer Partei ohne Eintragung ist ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, was nach 30 Tagen zur Auflösung der Partei führt.
Aber wenn sie unbedingt sich auflösen lassen wollen...
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Meiner Meinung nach nur ohne offiziellen Parteienstatus.
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Meine Auffassung ist, dass es auch Parteien geben kann, welche keinen offiziellen Parteienstatus haben, dies wären dann zur Zeit die IRP und die FVP. Beiden ist es bisher nicht verboten, die Bezeichnung Partei im Namen zu führen, also werde ich für die IRP keinen anderen Namen suchen.
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Sie sind auch ein intelligentes Lebewesen, das nur offiziell den Status "intelligent" trägt...Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Meine Auffassung ist, dass es auch Parteien geben kann, welche keinen offiziellen Parteienstatus haben, dies wären dann zur Zeit die IRP und die FVP. Beiden ist es bisher nicht verboten, die Bezeichnung Partei im Namen zu führen, also werde ich für die IRP keinen anderen Namen suchen.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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