Ich beantrage, zuerst den Imperialkanzler zu hören.Änderungsgesetz zum Betäubungsmittelgesetzes für die Republik Imperia
§1
(1) §6 wird in folgende Form abgeändert:
1. Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt.
2. Lediglich das Rauchen von Stoffen, wie Haschisch ist erlaubt, wenn es in den Räumen des Gewerbebetreibers geschieht.
3. Es ist nicht erlaubt, Drogen mit sich zu führen oder diese zu Hause zu Konsumieren, sowie in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen.
4. Verstößt jemand gegen §6 (2-3), so hat er mit einer Strafe von mindestens 500 Bramern zu rechnen, die der staatlichen Versicherung zufließen.
(2) §2 (2) wird in folgende Form geändert:
Die staatliche Versicherung wird über eine Konsumsteuer auf Rauchwerk finanziert, die 10% betragen.
§3
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
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Robert Cullen schlug folgende Gesetzesänderung vor:
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Ich stimme diesem Gesetz nicht zu auf Grund folgender Passage:
2. Lediglich das Rauchen von Stoffen, wie Haschisch ist erlaubt, wenn es in den Räumen des Gewerbebetreibers geschieht.
2. Lediglich das Rauchen von Stoffen, wie Haschisch ist erlaubt, wenn es in den Räumen des Gewerbebetreibers geschieht.
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Denise M. Connor geb. Heidenberg
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Ich bin für ein generelles Verbot. Ich bin Mutter von zwei Kindern, unjd möchte diese grundsätzlich schützen. Drogen, auch sogenannte Einstiegsdrogen haben in Imperia nichts verloren.
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Das ist mir so um so lieber.
Lassen sie mich das Gesetz umändern:
Lassen sie mich das Gesetz umändern:
Änderungsgesetz zum Betäubungsmittelgesetzes für die Republik Imperia
§1
(1) §6 wird in folgende Form abgeändert:
Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen von Subztanzen nicht erlaubt.
2. Es ist nicht erlaubt, Drogen mit sich zu führen oder diese zu Hause zu Konsumieren, sowie in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen.
3. Verstößt jemand gegen §6 (2-3), so hat er mit einer Strafe von mindestens 500 Bramern zu rechnen, die einer nützlichen Sache zufließen.
(2) §2 wird in folgende Form geändert:
Die Staatliche Versicherung wird abgeschafft.
§3
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Zuletzt geändert von Robert Cullen am Do 7. Mai 2009, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Das heißt also, wir werden alle Krankenhäuser schließen und Razzien in Apotheken durchführen?1. Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt.

S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
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Herr von Jagonburg, darf ich Sie auf folgenden Passus des momentanen Betäubungsmittelgesetzes hinweisen?
§1
Definition
(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Zubereitungen, die wahrnehmungs- oder bewusstseinsverändernd oder -erweiternd sowie auf das Nervensystem und Muskelfasern wirken.
(2) Ausgenommen von den Bestimmungen dieses Gesetzes sind Betäubungsmittel beinhaltende Erzeugnisse, die von staatlich anerkannten Ärzten und Therapeuten als Heilmittel angewendet werden sowie alkoholische und koffeinhaltige Nahrungs- und nikotinhaltige Genussmittel. Der Verkehr mit Betäubungsmitteln als Arznei- oder Heilmittel sowie der zulässige Gehalt der in Satz 1 genannten Betäubungsmittel in Nahrungs- und Genussmitteln ist in einer Betäubungsmittelabgabeverordnung zu regeln
§1
Definition
(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Zubereitungen, die wahrnehmungs- oder bewusstseinsverändernd oder -erweiternd sowie auf das Nervensystem und Muskelfasern wirken.
(2) Ausgenommen von den Bestimmungen dieses Gesetzes sind Betäubungsmittel beinhaltende Erzeugnisse, die von staatlich anerkannten Ärzten und Therapeuten als Heilmittel angewendet werden sowie alkoholische und koffeinhaltige Nahrungs- und nikotinhaltige Genussmittel. Der Verkehr mit Betäubungsmitteln als Arznei- oder Heilmittel sowie der zulässige Gehalt der in Satz 1 genannten Betäubungsmittel in Nahrungs- und Genussmitteln ist in einer Betäubungsmittelabgabeverordnung zu regeln
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