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Robert Cullen schlug folgende Gesetzesänderung vor:
Änderungsgesetz zum Betäubungsmittelgesetzes für die Republik Imperia

§1

(1) §6 wird in folgende Form abgeändert:

1. Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt.
2. Lediglich das Rauchen von Stoffen, wie Haschisch ist erlaubt, wenn es in den Räumen des Gewerbebetreibers geschieht.

3. Es ist nicht erlaubt, Drogen mit sich zu führen oder diese zu Hause zu Konsumieren, sowie in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen.

4. Verstößt jemand gegen §6 (2-3), so hat er mit einer Strafe von mindestens 500 Bramern zu rechnen, die der staatlichen Versicherung zufließen.

(2) §2 (2) wird in folgende Form geändert:

Die staatliche Versicherung wird über eine Konsumsteuer auf Rauchwerk finanziert, die 10% betragen.

§3
Inkrafttreten

Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Ich beantrage, zuerst den Imperialkanzler zu hören.
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Ich halte es für Unveranwortlich dem Haushalt gegenüber, dass wir für Dinge zahlen sollen, die sich Menschen selber zu gemüte führen. Nicht das es schlecht als Vorbild für die Kinder ist, die Schäden der Gesundheit belasten auch unser Budget.
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Noch Anmerkungen?
 

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Beitrag von Denise M. Connor »

Ich stimme diesem Gesetz nicht zu auf Grund folgender Passage:

2. Lediglich das Rauchen von Stoffen, wie Haschisch ist erlaubt, wenn es in den Räumen des Gewerbebetreibers geschieht.
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Gut, warum, wenn ich Fragen darf? Was schlagen Sie stattdessen vor Frau Conner?

Ich hätte nichts gegen ein generelles Verbot, aber ich habe die Befürchtung, dass es auf Ablehnung stoßen wird.
 

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Beitrag von Denise M. Connor »

Ich bin für ein generelles Verbot. Ich bin Mutter von zwei Kindern, unjd möchte diese grundsätzlich schützen. Drogen, auch sogenannte Einstiegsdrogen haben in Imperia nichts verloren.
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Das ist mir so um so lieber.

Lassen sie mich das Gesetz umändern:
Änderungsgesetz zum Betäubungsmittelgesetzes für die Republik Imperia

§1

(1) §6 wird in folgende Form abgeändert:

Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen von Subztanzen nicht erlaubt.

2. Es ist nicht erlaubt, Drogen mit sich zu führen oder diese zu Hause zu Konsumieren, sowie in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen.

3. Verstößt jemand gegen §6 (2-3), so hat er mit einer Strafe von mindestens 500 Bramern zu rechnen, die einer nützlichen Sache zufließen.

(2) §2 wird in folgende Form geändert:

Die Staatliche Versicherung wird abgeschafft.

§3
Inkrafttreten

Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
 

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1. Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt.
Das heißt also, wir werden alle Krankenhäuser schließen und Razzien in Apotheken durchführen?
 

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S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
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Beitrag von Robert Cullen »

Herr von Jagonburg, darf ich Sie auf folgenden Passus des momentanen Betäubungsmittelgesetzes hinweisen?

§1
Definition

(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Zubereitungen, die wahrnehmungs- oder bewusstseinsverändernd oder -erweiternd sowie auf das Nervensystem und Muskelfasern wirken.
(2) Ausgenommen von den Bestimmungen dieses Gesetzes sind Betäubungsmittel beinhaltende Erzeugnisse, die von staatlich anerkannten Ärzten und Therapeuten als Heilmittel angewendet werden sowie alkoholische und koffeinhaltige Nahrungs- und nikotinhaltige Genussmittel. Der Verkehr mit Betäubungsmitteln als Arznei- oder Heilmittel sowie der zulässige Gehalt der in Satz 1 genannten Betäubungsmittel in Nahrungs- und Genussmitteln ist in einer Betäubungsmittelabgabeverordnung zu regeln
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Nun, gibt es noch weitere Fragen, Anregungen, Formfehler ( ;) ) oder etwas anderes, das wir hier besrpechen sollten? Oder darf eine Abstimmung eingeleitet werden?
 

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