-Die Stellvertretende Parlamentspräsidentin-
Manuri | 03.04.2009 AD
Verehrte Kollegen!
Das Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung beantragt folgenden Gesetzesentwurf: Gesetz zur Möglichkeit des Unionspräsidenten zur Beteiligung an basisdemokratischen Institutionen auf Landesebene
Hiermit eröffne ich die Aussprache:
Der Antragsteller hat das Wort zur Begründung. Die Aussprache ist danach eröffnet und dauert mindestens 4 Tage bzw. 96 Stunden.
gez. Ritchie-Ashcraft
-Parlamentsvizepräsidentin-
UP-035-AU
Beiträge: 1824
Registriert: Mi 21. Mär 2007, 21:48
Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Bisher sagt die Unionsverfassung, der Präsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Legislativorgans auf Landesebene sein. Bei solchen Legislativorganen, die basisdemokratisch organisiert sind, soll das geändert werden; denn es gibt zwei Situationen, die sich aus der momentanen Lage ergeben können:
1) In jenen Ländern, in denen das Gesetzgebungsorgan die Landesregierung bestimmt nimmt man dem Unionspräsidenten faktisch das Wahlrecht.
2) Aus Ländern, in denen man automatisch Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist, dürfte sich niemand zum Unionspräsidenten aufstellen lassen.
Beides sind unserer Meinung nach absurde Folgen. Wir möchten daher dem Unionspräsidenten basisdemokratische Beteiligung ermöglichen.
1) In jenen Ländern, in denen das Gesetzgebungsorgan die Landesregierung bestimmt nimmt man dem Unionspräsidenten faktisch das Wahlrecht.
2) Aus Ländern, in denen man automatisch Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist, dürfte sich niemand zum Unionspräsidenten aufstellen lassen.
Beides sind unserer Meinung nach absurde Folgen. Wir möchten daher dem Unionspräsidenten basisdemokratische Beteiligung ermöglichen.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Beiträge: 390
Registriert: So 28. Sep 2008, 19:59
Ich gehe davon aus, dass dies bereits von den Vätern unsere Verfassung so beabsichtigt war, eine Klarstellung kann ich also nur begrüßen.
Dr. h.c. iur. Matthias Schmelzer, GRM
Träger des Wahlritterordens
Unionspräsident a. D.
Prime Minister Roldem a.D.
Unionsminister des Auswärtigen, des Inneren, der Verteidigung a. D.
Staatsbürger
Admin i. R.
Träger des Wahlritterordens
Unionspräsident a. D.
Prime Minister Roldem a.D.
Unionsminister des Auswärtigen, des Inneren, der Verteidigung a. D.
Staatsbürger
Admin i. R.
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Von den Verfassungsvätern war beabsichtigt, dass der Unionspräsident entweder nicht an Wahlen teilnehmen, oder aus bestimmten Ländern nicht gewählt werden darf? Na wenn das keine Ungleichbehandlung ist, dann weiß ich auch nicht...Original von Matthias Schmelzer
Ich gehe davon aus, dass dies bereits von den Vätern unsere Verfassung so beabsichtigt war, eine Klarstellung kann ich also nur begrüßen.
@Kollege Poppinga: Eben aus den obigen zwei Argumenten wird entschieden. Es gibt Länder, in denen man qua Staatsbürgerschaft Mitglied im Parlament ist; diese Mitgliedschaft kann man dort folglich ja auch nicht ablegen. Es wäre also rechtlich theoretisch nicht Möglich, dass ein Einwohner eines solchen Unionslandes zum Unionspräsidenten gewählt wird.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Beiträge: 1530
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 21:18
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Beiträge: 1461
Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Ich kann mich den Argumenten für dieses Gesetz nur anschließen.
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Wenn ich etwas einwerfen darf:
Der Unionspräsident darf wählen!
Er darf nur nicht im jeweiligen Landesparlament sitzen bisher, auch dort nicht, wo bisher eine Volksversammlung aller Bürger das Landesparlament darstellt. Es gibt ja Unionsländer, wo das Parlament gewählt wird/werden kann. DAS ist es worum es geht. Der Unionspräsident soll weiterhin kein weiteres Wahlamt tragen ausser dem des Unionspräsidenten.
So war mein Verständnis der Lage.
Der Unionspräsident darf wählen!
Er darf nur nicht im jeweiligen Landesparlament sitzen bisher, auch dort nicht, wo bisher eine Volksversammlung aller Bürger das Landesparlament darstellt. Es gibt ja Unionsländer, wo das Parlament gewählt wird/werden kann. DAS ist es worum es geht. Der Unionspräsident soll weiterhin kein weiteres Wahlamt tragen ausser dem des Unionspräsidenten.
So war mein Verständnis der Lage.
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
In Imperia vielleicht. In Ländern jedoch, in denen die Exekutive per Verfassung durch das Gesetzgebungsorgan und nicht durch das Volk gewählt wird (auch wenn die beiden deckungsgleich sein sollten) wäre ein Unionspräsident de jure nicht wahlberechtigt.Original von Michael Schneider
Wenn ich etwas einwerfen darf:
Der Unionspräsident darf wählen!
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht

