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-Die Stellvertretende Parlamentspräsidentin-

Manuri | 03.04.2009 AD

Verehrte Kollegen!

Das Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung beantragt folgenden Gesetzesentwurf: Gesetz zur Möglichkeit des Unionspräsidenten zur Beteiligung an basisdemokratischen Institutionen auf Landesebene

Hiermit eröffne ich die Aussprache:

Der Antragsteller hat das Wort zur Begründung. Die Aussprache ist danach eröffnet und dauert mindestens 4 Tage bzw. 96 Stunden.

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gez. Ritchie-Ashcraft
-Parlamentsvizepräsidentin-

UP-035-AU
 

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Madonna Ritchie-Ashcraft
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Beitrag von pjotr »

Bisher sagt die Unionsverfassung, der Präsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Legislativorgans auf Landesebene sein. Bei solchen Legislativorganen, die basisdemokratisch organisiert sind, soll das geändert werden; denn es gibt zwei Situationen, die sich aus der momentanen Lage ergeben können:
1) In jenen Ländern, in denen das Gesetzgebungsorgan die Landesregierung bestimmt nimmt man dem Unionspräsidenten faktisch das Wahlrecht.
2) Aus Ländern, in denen man automatisch Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist, dürfte sich niemand zum Unionspräsidenten aufstellen lassen.

Beides sind unserer Meinung nach absurde Folgen. Wir möchten daher dem Unionspräsidenten basisdemokratische Beteiligung ermöglichen.
 

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Ich gehe davon aus, dass dies bereits von den Vätern unsere Verfassung so beabsichtigt war, eine Klarstellung kann ich also nur begrüßen.
 

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Dr. h.c. iur. Matthias Schmelzer, GRM
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Warum zwischen den verschiedenartig organisierten Landesvertretungen unterschieden wird, ist mir a) schleierhaft und erscheint mir b) unzulässig.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Matthias Schmelzer
Ich gehe davon aus, dass dies bereits von den Vätern unsere Verfassung so beabsichtigt war, eine Klarstellung kann ich also nur begrüßen.
Von den Verfassungsvätern war beabsichtigt, dass der Unionspräsident entweder nicht an Wahlen teilnehmen, oder aus bestimmten Ländern nicht gewählt werden darf? Na wenn das keine Ungleichbehandlung ist, dann weiß ich auch nicht...

@Kollege Poppinga: Eben aus den obigen zwei Argumenten wird entschieden. Es gibt Länder, in denen man qua Staatsbürgerschaft Mitglied im Parlament ist; diese Mitgliedschaft kann man dort folglich ja auch nicht ablegen. Es wäre also rechtlich theoretisch nicht Möglich, dass ein Einwohner eines solchen Unionslandes zum Unionspräsidenten gewählt wird.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Um mich kurz und knapp zu halten: diese Klarstellung der Verfassung ist schon längst überfällig, denn sie schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Daher wird die SPDU der Gesetzesvorlage zustimmen.
 

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ich frage mich nur, warum man Gesetze immer so aufblähen muss ?
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Rex Marker »

Ich kann mich den Argumenten für dieses Gesetz nur anschließen.
 

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Wenn ich etwas einwerfen darf:

Der Unionspräsident darf wählen!
Er darf nur nicht im jeweiligen Landesparlament sitzen bisher, auch dort nicht, wo bisher eine Volksversammlung aller Bürger das Landesparlament darstellt. Es gibt ja Unionsländer, wo das Parlament gewählt wird/werden kann. DAS ist es worum es geht. Der Unionspräsident soll weiterhin kein weiteres Wahlamt tragen ausser dem des Unionspräsidenten.

So war mein Verständnis der Lage.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Michael Schneider
Wenn ich etwas einwerfen darf:

Der Unionspräsident darf wählen!
In Imperia vielleicht. In Ländern jedoch, in denen die Exekutive per Verfassung durch das Gesetzgebungsorgan und nicht durch das Volk gewählt wird (auch wenn die beiden deckungsgleich sein sollten) wäre ein Unionspräsident de jure nicht wahlberechtigt.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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