Rechtsanwältin Susan Delgado
Capeside, Westliche Inseln
Unionsverwaltunsgericht
Bloomsburgh, Roldem
25.03.2009
Hiermit erhebe ich namens und in Vollmacht der
Isabelle Corinne de La Fayette, Kamahamea, Westliche Inseln,
- Klägerin -
Klage gegen
das Land Westliche Inseln, vertreten durch den Premierminister Patrick Behrens-Nilsson,
- Beklagter -
wegen Anfechtung der Entlassung aus dem Amt der Landrätin des Landkreises Kamahamea,
und beantrage,
- die Entlassung der Klägerin aus dem Amt der Landrätin des Landkreises Kamahamea vom 17.03.2009 aufzuheben;
- dem Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Klägerin aufzuerlegen.[/list=1] Zur Begründung:
Die Klägerin wurde auf eine Bewerbung vom 12.01.2009 hin am 15.02.2009 nach § 4 BmLrG-WI zur Landrätin des Landkreises Kamhamea ernannt.
In Erfüllung ihrer Amtspflicht nach § 5 Abs. 1 BmLrG-WI erstellte die Klägerin am 3. März 2009 einen Eintrag über den von ihr als Landrätin geführten Landkreis in der Encyclopaedia Humana Montariensis.
Beweis: http://ehm.montary.ws/index.php?title=K ... Landkreis)
Die Erstellung des Lexikoneintrages erfolgte binnen der gesetzlichen Frist von 21 Tagen nach Ernennung der Klägerin zur Landrätin.
Am 17.03.2009 wurde die Klägerin durch den Innenminister der Westlichen Inseln aus dem Amt als Landrätin entlassen, da sie angeblich ihrer Pflicht nach § 5 Abs. 1 BmLrG-WI nicht nachgekommen sei.
Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin mit Schreiben vom 22.03.2009 Widerspruch ein, der trotz zwischenzeitlicher Aktivität des Premierministers in der Öffentlichkeit gänzlich unbeachtet blieb.
Es ist somit Klage zu erheben, da davon auszugehen ist, dass der gesetzliche Vertreter des Beklagten nicht zu einer außergerichtlichen Lösung des Streitfalles bereit ist.
Delgado
Rechtsanwältin
Die landesverfassungsrechtlichen Regelung der Westlichen Inseln überträgt die Zuständigkeit der Rechtssprechung auf die Unionsgerichte. Somit nimmt sich dieses Gericht dem Antrag an.
Der Antrag ist darüberhinaus zulässig. Dementsprechend wird das Verfahren unter meinem Vorsitz eröffnet.
Ich bitte die Antragstellerin und den Antragsgegner bzw. die Prozessvertreter sich im Saal einzufinden und ihre Anwesenheit anzuzeigen.
Danach hat die Antragstellerin unaufgefordert Gelegenheit weitere Ergänzungen zum vorliegenden Antrag zu machen.
Darauffolgend hat der Antragsgegner Gelegenheit zur ersten Stellungnahme.
Dr. Schrobi, 26.03.2009
edit: Korrektur des BB-Code für den Link

