Ich zitiere die von Tippfehlern weitestgehend befreite Version:
besonders der fett dargestellte Aspekt ist durchaus beachtbar.Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
ich habe diesen Gesetzesantrag in den Unionsrat eingebracht, nach dem in der Öffentlichkeit eine Debatte über die Novellierung des Parteiengesetzes angestoßen wurde, welche die Mindestanzahl der Mitglieder mit Staatsbürgerschaft der DU nach oben setzt.
Ich halte eine solche Novellierung für nicht zielführend, denn das eigentliche Problem ist die Zulassung von Einzellisten. Diese führen dazu, dass es immer wieder zum Einzug von Einzelkandidatinnen und -kandidaten ins Unionsparlament kommt, wenn diese aber wegfallen, wegen Mandatsverzicht oder Ausbürgerung, bleiben deren Stühle im UP leer und werden nicht mit Nachrückern besetzt.
Ein weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass eine Partei oder Listenverbindung mit mehreren Nennungen auch Perspektiven für Mehrheiten bieten soll, dies tun Einzel- oder Zweierlisten nicht.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Dies ist zwar auch bei Personen wie Dowan denkbar gewesen, aber immerhin gab es da einen möglichen Nachrücker.
Aber wahrscheinlich kommen die Verfassungskasper wieder und dozieren schwallend über Dinge von denen sie nicht mal von Dr. Böker was derartiges gehört haben.
Wenigstens scheinen die Mitglieder des Unionsrates so klug zu sein, dem Gesetz zuzustimmen! Auf die Verfassungsklage bin ich dann mal echt gespannt, sofern das Gesetz nicht durch geistige Tiefflieger, die nicht nachdenken, wieder gekippt wird hier.