Antworten
Foren Gott
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Benutzeravatar
Foren Gott
RE: Dur

Beitrag von pjotr »

Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Natürlich kann man das. Beim Deutschen Patent- und Markenamt sind aktuell diverse Wortmarken eingetragen, die z. B. auf "Berlin", "Paris", "New York" oder "Las Vegas" lauten oder diese Ortsnamen enthalten. ;)
Naja, Ortsnamen enthalten ist ja ne andere Sache. Wenn ich ne Firma "Buxtehude Glas" nenne, darf ich das auch, solange es in Buxtehude keine andere Glasfirma gibt. Die Frage ist ja vielmehr, ob meine Marke auch einfach "Buxtehude" an sich lauten kann.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Beiträge: 511
Registriert: Di 30. Dez 2008, 15:55
Original von Isabelle Corinne de La Fayette

Natürlich kann man das. Beim Deutschen Patent- und Markenamt sind aktuell diverse Wortmarken eingetragen, die z. B. auf "Berlin", "Paris", "New York" oder "Las Vegas" lauten oder diese Ortsnamen enthalten. ;)
;)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Unionsangehörige
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Benutzeravatar
Unionsangehörige
So eine Aufregung für Nichts, Dennis wird nicht mit Konsequenzen rechnen müssen, nur weil ein französisches Kaff den Namen Ratelon trägt... Also, Kommando zurück...
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

[size=85]
[/size]

[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Foren Gott
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Die Frage ist eher: können wir ohne mit Konsequemzen rechnen zu müssen usn dann einfach wieder Ratelon nennen?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Erleuchteter
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Benutzeravatar
Erleuchteter
klasse ist der Untertitel: Ratelon, 38122 Monsteroux-Milieu =)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Erleuchteter
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Original von Joeli Veitayaki
klasse ist der Untertitel: Ratelon, 38122 Monsteroux-Milieu =)
Demokratische Union Monsteroux könnte man ja auch mal versuchen. ;)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
Jafari Majes
Jafari Majes

Beitrag von Jafari Majes »

Ja, auf Demokratische Union Monsteroux-Milieu sollte man der Abkürzung wegen wohl besser verzichten. ;)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Beiträge: 1987
Registriert: Sa 28. Jun 2008, 15:33
Ich würde mal gerne wissen, wie die bisherigen Verhandlungen der Spielleitung mit Jlussi gelaufen sind. Er hatte doch vor etwas längerer Zeit angeboten, dass wir wieder den Namen Ratelon nutzen dürfen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Foren Gott
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von pjotr »

Original von Jafari Majes
Ja, auf Demokratische Union Monsteroux-Milieu sollte man der Abkürzung wegen wohl besser verzichten. ;)
I wo! :D
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Beiträge: 511
Registriert: Di 30. Dez 2008, 15:55
Original von Michael Schneider
Die Frage ist eher: können wir ohne mit Konsequemzen rechnen zu müssen usn dann einfach wieder Ratelon nennen?
Jein.

Nach dem was ich aus der MN-Community über die Sachlage weiß, ist die Eintragung der Wortmarke "Ratelon" wegen Bösgläubigkeit des Antragstellers nichtig.

Ließe der Markeninhaber eine weitere Nutzung der Wortmarke abmahnen, könnte ich die Abmahnung mit anwaltlichem Schreiben zurückweisen, wenn der technische Betreiber des Spiels eine entsprechende Vollmacht unterschreibt.

Dann käme es darauf an, ob der Inhaber der Markeneintragung eine gerichtliche Auseinandersetzung riskiert. Deren Kosten müsste er vorschießen. Ist er rechtschutzversichert, würde seine Versicherung je nach Vertragskonditionen eintreten. Er ginge dann also kein finanzielles Risiko ein.

Der Ausgang eines gerichtlichen Rechtsstreites hinge ganz von der Befindlichkeit des erkennenden Richters ab.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Antworten

Zurück zu „Off Topic“