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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von pjotr
Zu Imperianisch also: Eine rein rechtliche Ungleichbehandlung.
Die worin liegt?
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Beitrag von pjotr »

Original von Hajo Poppinga
Die worin liegt?
Darin dass beides nicht gleich behandelt wird.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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haben sie das an ihrem eigenen Leib gespürt, dass dies nicht gleich behandelt wird?
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von pjotr

Darin dass beides nicht gleich behandelt wird.
Wieso denn das? Beide können festlegen, daß sie einen gemeinsamen Ehenamen wollen, beide können festlegen, daß sie keinen möchten und beide können auch einen komplett neuen Namen annehmen. Beide haben die volle Gleichbehandlung.
 

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Federic M. Gaillard
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Original von Hajo Poppinga

Wieso denn das? Beide können festlegen, daß sie einen gemeinsamen Ehenamen wollen, beide können festlegen, daß sie keinen möchten und beide können auch einen komplett neuen Namen annehmen. Beide haben die volle Gleichbehandlung.
Nein, Gleichbehandlung wäre, wenn beide auf dem Amt eine Eheschließung beantragen könnten.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Hajo Poppinga
Wieso denn das? Beide können festlegen, daß sie einen gemeinsamen Ehenamen wollen, beide können festlegen, daß sie keinen möchten und beide können auch einen komplett neuen Namen annehmen. Beide haben die volle Gleichbehandlung.
Warum müssen verschiedengeschlechtliche Paare einen Familiennamen festlegen, homosexuelle aber nicht. Oder andersrum: Warum haben homosexuelle Paare die Freiheit, keinen Familiennamen zu wählen, heterosexuelle werden dazu aber gewzungen?
Dass man zwischen "muss Familiennamen festlegen" und "muss Familiennamen nicht festlegen" zwei verschiedene Sachen versteht, und damit ein Unterschied da ist, sollte doch klar sein, oder?
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von pjotr
arum haben homosexuelle Paare die Freiheit, keinen Familiennamen zu wählen, heterosexuelle werden dazu aber gewzungen?
Sie täuschen wiederum, Herr Kollege. Heterosexuelle Paare können ebenfalls keinen Familiennamen wählen. Sie müssen nur eine Bestimmung darüber in den Ehevertrag aufnehmen. Und das ist auch ganz leicht zu erklären - die Ehe dient zur Familiengründung, ergo muß auch über den Nachnamen des Kindes Gewißheit bestehen. Diese Notwendigkeit gibt es bei homosexuellen Pärchen nicht in der Weise, denn sie können keine Kinder bekommen.

Aber auch nochmal für Sie - Lebenspartner können keinen gemeinsamen Namen führen, Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen führen, Lebenspartner können auch gemeinsam einen neuen Namen annehmen. Das gleiche gilt für die Eheleute.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Hajo Poppinga

Sie täuschen wiederum, Herr Kollege. Heterosexuelle Paare können ebenfalls keinen Familiennamen wählen.
Sie sollten mal den Verriss von Gesetz den Sie ins Unionsparlament eingebracht haben selber lesen, bevor Sie hier groß tönen.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Original von Hajo Poppinga
Diese Notwendigkeit gibt es bei homosexuellen Pärchen nicht in der Weise, denn sie können keine Kinder bekommen.
Sie vermögen das biologisch wahrscheinlich nicht miteinander. Aber da gibt es ja nun noch andere Möglichkeiten, die auch seit vielen Jahren schon von heterosexuellen Paaren genutzt werden.
 

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