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Wäre dieser Antrag konsensfähig?
1. Erhöhung des steuerfreien Einkommens auf 500 Br.
2. Anhebung der Flat-Tax auf 20%
3. Senkung der Vermögenssteuer auf 5%.
Dadurch werden alle Bürger, vor allem die Niedrigverdiener, entlastet.
Änderungen:U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 250 B. Ab einer Einkommenshöhe von 500,01 B wird die Einkommenssteuer auf 20 v.H. festgelegt.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 4 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 5 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 5 v.H. erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
1. Erhöhung des steuerfreien Einkommens auf 500 Br.
2. Anhebung der Flat-Tax auf 20%
3. Senkung der Vermögenssteuer auf 5%.
Dadurch werden alle Bürger, vor allem die Niedrigverdiener, entlastet.
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Bitte um Verzeihung.
In dem geänderten Antrag ist eine Schlussbestimmung drin, bei der ich die Vereinbarkeit mit der Verfassung höchst zweifelhaft finde. Das teile ich dem Ausschuss auch nicht zum ersten Mal mit. (bezugnehmend auf Art. 5 (2)).
Die Vermögenssteuer ist laut Aussage ihres für Verfassungsschutz zuständigen Ministers anscheind nicht so ganz zulässig, zumal ich nicht sehe, dass eine Änderung der Vermögenssteuer von 0,5 bzw 2,5% auf 5 % bei gleichzeitiger Minderung des Freibetrags um 10.000 Bramer eine Senkung darstellt.
Zur Einkommenssteuer steht im Entwurf noch etwas von 250 Bramer.
Den Rest muss ich erstmal durchrechnen.
In dem geänderten Antrag ist eine Schlussbestimmung drin, bei der ich die Vereinbarkeit mit der Verfassung höchst zweifelhaft finde. Das teile ich dem Ausschuss auch nicht zum ersten Mal mit. (bezugnehmend auf Art. 5 (2)).
Die Vermögenssteuer ist laut Aussage ihres für Verfassungsschutz zuständigen Ministers anscheind nicht so ganz zulässig, zumal ich nicht sehe, dass eine Änderung der Vermögenssteuer von 0,5 bzw 2,5% auf 5 % bei gleichzeitiger Minderung des Freibetrags um 10.000 Bramer eine Senkung darstellt.
Zur Einkommenssteuer steht im Entwurf noch etwas von 250 Bramer.
Den Rest muss ich erstmal durchrechnen.
Palin Waylan-Majere OEL
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Ich sehe hier keine Möglichkeit, auf eine gemeinsame Position zu kommen. Grund dafür sind die stetig wechselnden Positionen der FLA-Fraktion, die sich der Position der LL dabei aber nie angenähert hat. Die übrigen Fraktionen glänzten mit völliger Abwesenheit.
Palin Waylan-Majere OEL
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Ich bin ständig anwesend. Beteilige mich aber nicht an dieser Debatte.Original von Palin Waylan-Majere
Ich sehe hier keine Möglichkeit, auf eine gemeinsame Position zu kommen. Grund dafür sind die stetig wechselnden Positionen der FLA-Fraktion, die sich der Position der LL dabei aber nie angenähert hat. Die übrigen Fraktionen glänzten mit völliger Abwesenheit.
