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Was Absicht ist, da ich gar nicht vorhabe hier zu diskutieren und diesen Ausschuß für sinnlos halte. Ich komme lediglich meiner Pflicht zur Anwesenheit nach und folge nach wie vor in der Frage des Themas dem Unionskanzler.
 

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und nachdem in 4 Wochen wieder Wahlen sind, werden wir wohl die Reform nicht mehr über die Bühne bringen.

packt sein Notebook in seinen Koffer und verlässt die Sitzung
 

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gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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SRM
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Beitrag von SRM »

Wäre dieser Antrag konsensfähig?
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union

Artikel 1. Präambel

Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten

Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes

Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:

§ 3 Sätze der Einkommenssteuer

Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 250 B. Ab einer Einkommenshöhe von 500,01 B wird die Einkommenssteuer auf 20 v.H. festgelegt.

Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes

Der § 4 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:

§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 5 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 5 v.H. erhoben.

Artikel 5. Schlussbestimmung

(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Änderungen:
1. Erhöhung des steuerfreien Einkommens auf 500 Br.
2. Anhebung der Flat-Tax auf 20%
3. Senkung der Vermögenssteuer auf 5%.

Dadurch werden alle Bürger, vor allem die Niedrigverdiener, entlastet.
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Hallo?
 

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Bitte um Verzeihung.

In dem geänderten Antrag ist eine Schlussbestimmung drin, bei der ich die Vereinbarkeit mit der Verfassung höchst zweifelhaft finde. Das teile ich dem Ausschuss auch nicht zum ersten Mal mit. (bezugnehmend auf Art. 5 (2)).

Die Vermögenssteuer ist laut Aussage ihres für Verfassungsschutz zuständigen Ministers anscheind nicht so ganz zulässig, zumal ich nicht sehe, dass eine Änderung der Vermögenssteuer von 0,5 bzw 2,5% auf 5 % bei gleichzeitiger Minderung des Freibetrags um 10.000 Bramer eine Senkung darstellt. ;)

Zur Einkommenssteuer steht im Entwurf noch etwas von 250 Bramer.

Den Rest muss ich erstmal durchrechnen.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Verzeihen Sie mir, wenn ich dazwischen frage aber wie ist der Stand Ihrer Arbeit?
 

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Meine Herren?
 

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Ich sehe hier keine Möglichkeit, auf eine gemeinsame Position zu kommen. Grund dafür sind die stetig wechselnden Positionen der FLA-Fraktion, die sich der Position der LL dabei aber nie angenähert hat. Die übrigen Fraktionen glänzten mit völliger Abwesenheit.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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SRM
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Beitrag von SRM »

Ich werde einen neuen Entwurf erstellen, mit der Bitte um Abstimmung
 

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Original von Palin Waylan-Majere
Ich sehe hier keine Möglichkeit, auf eine gemeinsame Position zu kommen. Grund dafür sind die stetig wechselnden Positionen der FLA-Fraktion, die sich der Position der LL dabei aber nie angenähert hat. Die übrigen Fraktionen glänzten mit völliger Abwesenheit.
Ich bin ständig anwesend. Beteilige mich aber nicht an dieser Debatte.
 

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