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Seien wir ehrlich - gibt es Arbeitsverträge für die Botschafter? In meinen Augen übernimmt ein Unionskommisar die Leitung/Aufsicht über eine Institution (im weiteren Sinne). Dementsprechend sollte er genau so bezahlt werden.
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Diese stehen aber auch explizit im Besoldungsgesetz.Original von Rex Marker
Seien wir ehrlich - gibt es Arbeitsverträge für die Botschafter? In meinen Augen übernimmt ein Unionskommisar die Leitung/Aufsicht über eine Institution (im weiteren Sinne). Dementsprechend sollte er genau so bezahlt werden.
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Für Mitglieder des Diplomatischen Dienstes gibt es entsprechende Bestimmungen genauestens im Gesetz. Sie haben eine abschlägige Antwort des Unionskanzlers erhalten, ich habe Ihnen geschildert, wo es hakt. Wenden Sie sich nunmehr also an Ihre vorgesetzte Dienststelle oder beschreiten Sie den Rechtsweg. Die Unionsregierung kann Ihnen vorerst nicht weiterhelfen.Original von Rex Marker
Seien wir ehrlich - gibt es Arbeitsverträge für die Botschafter? In meinen Augen übernimmt ein Unionskommisar die Leitung/Aufsicht über eine Institution (im weiteren Sinne). Dementsprechend sollte er genau so bezahlt werden.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Herr Kollege, Sie sind doch auch ein Jurist. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung sollte also bekannt sein.Original von pjotr
Angestellte von Unionsorganen auch.
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War zugegebenermaßen etwas überspitzt formuliertOriginal von Hajo Poppinga
Herr Kollege, Sie sind doch auch ein Jurist. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung sollte also bekannt sein.Sofern man annimmt. daß Herr Marker Angestellter eines Unionsorgans ist, werfe man einen Blick in §7 I UDG. Ohne Arbeitsvertrag der vorgesetzten Dienststelle kein Gehalt. Vorgesetzte Dienststelle ist das Unionspräsidialamt, nicht die Unionsregierung.
Ich bin aber der Meinung, dass alleine das Arbeitsverhältnis die schon die Grundlage für die Gehaltszahlung bietet, nicht erst der Arbeitsvertrag. Man könnte auch soweit gehen, dass mit der Ernennung zum Unionskommissar konkludent ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Im Prinzip ja. In einem solchen Fall kann man sich jedoch auch nachträglich über nicht geregelte Vertragsinhalte einig werden. Oder man geht davon aus, dass soweit keine andere Regelung getroffen ist die 800 bzw. 1500 Bramer als konkludenter Vertragsinhalt anzusehen sind.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Als ich im Unionspräsidialamt mal als Staatssekretärin beschäftigt war unter dem Unionspräsidenten von Rohan-Mason gab es einen Arbeitsvertrag; wie Herr Poppings bereits richtig bemerkt hat, ist Ihre Anlaufstelle das Unionspräsidialamt. Weshalb wehren Sie sich denn vehemment dort vorzusprechen?Original von Rex Marker
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Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
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