Sehr geehrte Damen und Herren,
seid 26.11.2008 stehe ich im Unionsdienst als Unionskommisar für die Durchsetzung der Unionsexekutive auf den Westlichen Inseln.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Gehaltsansprüche sich für mich ergeben und welche Informationen Sie von mir benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rex Marker
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Der Rechtsweg steht Ihnen offen, das Dienstgesetz ist eindeutig.Original von pjotr
Aber der Unionspräsident stellt ein Unionsorgan dar. Als Unionskommissar ist er diesem unterstellt und dürfte somit auch ein Gehalt bekommen
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
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Auf welcher Rechtsgrundlage? Ich halte das eigentlich eher für ein Ehrenamt, lasse mich aber natürlich gerne belehren.Original von pjotr
Aber der Unionspräsident stellt ein Unionsorgan dar. Als Unionskommissar ist er diesem unterstellt und dürfte somit auch ein Gehalt bekommen
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Der §7 des Unionsdienstgesetzes sichert Mitarbeitern von Unionsorganen ein Mindestgehalt von 800 Br zu. Das Amt als Unionskommissar als ehrenamtlich anzusehen, halte ich für puren Hohn. Seit wann lassen wir die Unionsverwaltung denn von NGOs oder gemeinnützigen Vereinen erledigen?
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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