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Kaiser
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Sehr geehrte Damen und Herren,

seid 26.11.2008 stehe ich im Unionsdienst als Unionskommisar für die Durchsetzung der Unionsexekutive auf den Westlichen Inseln.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Gehaltsansprüche sich für mich ergeben und welche Informationen Sie von mir benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Rex Marker
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Keine. ;)
 

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SRM
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Original von Rex Marker
Sie haben keine Ansprüche auf Zahlungen. Der Unionskommissar stellt kein Unionsamt dar.
 

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Beitrag von pjotr »

Aber der Unionspräsident stellt ein Unionsorgan dar. Als Unionskommissar ist er diesem unterstellt und dürfte somit auch ein Gehalt bekommen
 

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Beitrag von SRM »

Original von pjotr
Aber der Unionspräsident stellt ein Unionsorgan dar. Als Unionskommissar ist er diesem unterstellt und dürfte somit auch ein Gehalt bekommen
Der Rechtsweg steht Ihnen offen, das Dienstgesetz ist eindeutig.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von SRM
Der Rechtsweg steht Ihnen offen, das Dienstgesetz ist eindeutig.
Äh, stimmt, aber nicht in Ihrem Sinne...
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von pjotr
Aber der Unionspräsident stellt ein Unionsorgan dar. Als Unionskommissar ist er diesem unterstellt und dürfte somit auch ein Gehalt bekommen
Auf welcher Rechtsgrundlage? Ich halte das eigentlich eher für ein Ehrenamt, lasse mich aber natürlich gerne belehren.
 

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Beitrag von SRM »

Original von Hajo Poppinga

Auf welcher Rechtsgrundlage? Ich halte das eigentlich eher für ein Ehrenamt, lasse mich aber natürlich gerne belehren.
Sehe ich genauso.
 

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Beitrag von pjotr »

Der §7 des Unionsdienstgesetzes sichert Mitarbeitern von Unionsorganen ein Mindestgehalt von 800 Br zu. Das Amt als Unionskommissar als ehrenamtlich anzusehen, halte ich für puren Hohn. Seit wann lassen wir die Unionsverwaltung denn von NGOs oder gemeinnützigen Vereinen erledigen?
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Dazu bedürfte es eines Arbeitsvertrages, den gibt es aber nicht. Eben weil es eine Ehrenverfplichtung ist. Ansonsten steht Herrn Marker der Klageweg offen.
 

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