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Beitrag von pjotr »

*Pjotr Jerkov betritt das Podium, um eine Rückfrage zu stellen*

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Wie genau soll solch eine Mitgliederbefragung ablaufen? Wenn wir schon eine neue Institution einführen, sollten wir das auch schon in der Satzung näher regeln.
Und soll diese Befragung dann kein Quorum kennen?

Ich frage mich dann nämlich, warum wir dann eine "Mitgliederbefragung" ohne Quorum einführen und nicht gleich viel einfacher das Quorum aus der Mitgliederversammlung rausnehmen.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Das sollte man sicher genauer regeln, da hast Du recht. Ich würde da das gleiche Quorum gelten lassen wie auf der Versammlung, allerdings sollten postalisch die Mitglieder relativ problemlos zu befragen sein. Ist ein Mitglied so inaktiv, dass es selbst auf dem Postweg nicht an Abstimmungen teilnimmt, bleibt immer noch der Ausschluss.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Montgomery Scott
bleibt immer noch der Ausschluss.
Der ja relativ schwer wird, wenn wir kein Quorum zustande bekommen^^
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Wohl wahr, daran sollte man auch noch etwas ändern. Vorallem sollte die Mitgliedschaft durch den Verlust der Staatsbürgerschaft enden.
 

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Ich bin gegen eine Kopplung der Mitgliedschaft an die Staatsbürgerschaft. Sagen wir mal so, sollte ein Mitglied über zwei Monate nicht an der Vereinsarbeit teilnehmen, durch Beteiligung an Mitgliederversammlungen, Nichtbeteiligung an Abstimmungen, auch über den Postweg, könnte es aus der Mitgliederliste gestrichen werden.
 

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2 Monate sind aber auch nicht sehr lang...da brauch einer nur mal im Prüfungstress stecken, viel Arbeit u.s.w. und dann sind 2 Monate fix mal um und im Verein selber wird ja sicherlich auch nicht ständig Arbeit anliegen...machen wir uns nichts vor, manchmal passiert über einen längeren Zeitraum innerhalb eines Vereines, einer Partei oder sonstwas gar nichts. Diese Erfahrungen habe ich besonders mit der VSI gemacht. Und so sehr viel wird zwischen den Wahlen bzw. Mitgliederversammlung (man beachte "nur" 2mal jährlich) nicht passieren, oder? ,)
 

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Dann machen wir einfach nur noch alle 12 Monate eine Kontrolle, wer in den letzten 12 Monaten sich nicht blicken ließ, wird gestrichen.
 

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*so* Die Staatsbürgerschaft ist aber nun mal mehr oder weniger gleichbedeutend mit der Teilnahme am Spiel. Irgendwo führt kein Weg an dieser Kopplung vorbei. *so*

12 Monate halte ich für entschieden zu lange. Warum sollte noch als Mitglied geführt werden, der drei oder vier Monate kein Lebenszeichen, geschweigedenn einen Beitrag geleistet hat.
 

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Dann sagen wir halt eben, das eine Streichung aus der Mitgliederliste nach vier Monaten Inaktivität erfolgt.
 

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Also:
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied können natürliche (im Folgenden Mitglieder genannt) und juristische Personen (im Folgenden Mitgliedsorganisationen genannt) werden.
(2) Eine natürliche Person kann Mitglied werden, wenn sie:
1. sich zu den Grundwerten des Vereins bekennt und keiner Organisation angehört, gegen die von der Mitgliederversammlung ein Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst wurde.
(3) Über die Aufnahme einer natürlichen Person entscheidet der Vorstand.
(4) Eine juristische Person kann Mitglied werden, wenn sie:
1. eine Partei oder ein Verein ist
2. die Grundwerte des Vereins teilt
3. keiner konkurienden Organisation angehört
(5) Über die Aufnahme einer juristischen Person entscheidet die Mitgliederversammlung.
(6) Mitglieder der Mitgliedsparteien und Mitgliedsvereine sind geborene Mitglieder des Vereins.
(7) Die Mitgliedsbeiträge werden nicht vorgeschrieben, sondern belaufen sich auf einen freiwilligen Betrag.
(8) Die Mitgliedschaft endet bei
1. natürlichen Personen durch Austritt, Tod, Ausschluss, Verlust der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union oder, wenn der Vorstand die viermonatige Nichtaktivität feststellt.
2. juristischen Personen durch Austritt, Auflösung oder Ausschluss.
(9) Nur die Mitgliederversammlung kann über einen Ausschluss entscheiden.
(10) Der Ausschluss eines natürlichen Mitgliedes ist nur möglich wenn
a) das Verhalten des Mitglieds dem Verein nach Außen hin schadet.
b) das Mitglied innerhalb des Vereins Unruhe stiftet o.ä.
Wäre das konsensfähig? Außerdem würde ich wie gesagt noch gerne §4 ändern:
§4 Vorstand
(1) Der Vorstand wird alle sechs Monate gewählt.
(2) Die Mandate im geschäftsführenden Vorstand sind imperativ.
(3) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus folgenden Personen:
1. einer/-m Vorsitzenden
2. einer/-m Stellvertretende Vorsitzenden und GeschäftsführerIn
3. einer/-m SchatzmeisterIn
(4) Die/Der Vorsitzende hat folgende Aufgaben:
1. Repräsentation und Vertretung des Vereins nach Außen.
2. Unterschreibung von Verträgen im Namen des Vereins.
3. Einladung und Leitung der Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen.
4. Pressearbeit.
5. Mitgliederbetreuung.
(5) Die/Der Stellvertreter unterstützt die/den VorsitzendeN bei seinen Aufgaben und vertritt ihn bei Bedarf.
(6) Die/Der SchatzmeisterIn hat folgende Aufgaben:
1. Kassenbuchführung.
2. Annahme von Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
3. Ausstellung von Quittungen.
4. Verfassen eines Kassenberichtes.
(7) Es kann eine beliebige Zahl von Beisitzer in den erweiterten Vorstand gewählt werden.
(8) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(9) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(10) Für das Amt des/der SchatzmeisterIn kann auch der/die Vorsitzende oder deren/dessen StellvertreterIn kandidieren.
(11) Beim Rücktritt eines einzelnen Vorstandsmitglieds wird dieses für die verbleibende Amtszeit neu gewählt. Tritt der gesamte Vorstand zurück, beginnt mit der Neuwahl eine neue Amtszeit.
(12) Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds oder des gesamten Vorstands ist mit einfacher Stimmenmehrheit der Vollversammlung möglich.
Wenn es keine Einwände gibt, würde ich dann mit Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit zur Abstimmung schreiten.
 

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