Also:
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied können natürliche (im Folgenden Mitglieder genannt) und juristische Personen (im Folgenden Mitgliedsorganisationen genannt) werden.
(2) Eine natürliche Person kann Mitglied werden, wenn sie:
1. sich zu den Grundwerten des Vereins bekennt und keiner Organisation angehört, gegen die von der Mitgliederversammlung ein Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst wurde.
(3) Über die Aufnahme einer natürlichen Person entscheidet der Vorstand.
(4) Eine juristische Person kann Mitglied werden, wenn sie:
1. eine Partei oder ein Verein ist
2. die Grundwerte des Vereins teilt
3. keiner konkurienden Organisation angehört
(5) Über die Aufnahme einer juristischen Person entscheidet die Mitgliederversammlung.
(6) Mitglieder der Mitgliedsparteien und Mitgliedsvereine sind geborene Mitglieder des Vereins.
(7) Die Mitgliedsbeiträge werden nicht vorgeschrieben, sondern belaufen sich auf einen freiwilligen Betrag.
(8) Die Mitgliedschaft endet bei
1. natürlichen Personen durch Austritt, Tod, Ausschluss, Verlust der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union oder, wenn der Vorstand die viermonatige Nichtaktivität feststellt.
2. juristischen Personen durch Austritt, Auflösung oder Ausschluss.
(9) Nur die Mitgliederversammlung kann über einen Ausschluss entscheiden.
(10) Der Ausschluss eines natürlichen Mitgliedes ist nur möglich wenn
a) das Verhalten des Mitglieds dem Verein nach Außen hin schadet.
b) das Mitglied innerhalb des Vereins Unruhe stiftet o.ä.
Wäre das konsensfähig? Außerdem würde ich wie gesagt noch gerne §4 ändern:
§4 Vorstand
(1) Der Vorstand wird alle sechs Monate gewählt.
(2) Die Mandate im geschäftsführenden Vorstand sind imperativ.
(3) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus folgenden Personen:
1. einer/-m Vorsitzenden
2. einer/-m Stellvertretende Vorsitzenden und GeschäftsführerIn
3. einer/-m SchatzmeisterIn
(4) Die/Der Vorsitzende hat folgende Aufgaben:
1. Repräsentation und Vertretung des Vereins nach Außen.
2. Unterschreibung von Verträgen im Namen des Vereins.
3. Einladung und Leitung der Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen.
4. Pressearbeit.
5. Mitgliederbetreuung.
(5) Die/Der Stellvertreter unterstützt die/den VorsitzendeN bei seinen Aufgaben und vertritt ihn bei Bedarf.
(6) Die/Der SchatzmeisterIn hat folgende Aufgaben:
1. Kassenbuchführung.
2. Annahme von Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
3. Ausstellung von Quittungen.
4. Verfassen eines Kassenberichtes.
(7) Es kann eine beliebige Zahl von Beisitzer in den erweiterten Vorstand gewählt werden.
(8) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(9) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(10) Für das Amt des/der SchatzmeisterIn kann auch der/die Vorsitzende oder deren/dessen StellvertreterIn kandidieren.
(11) Beim Rücktritt eines einzelnen Vorstandsmitglieds wird dieses für die verbleibende Amtszeit neu gewählt. Tritt der gesamte Vorstand zurück, beginnt mit der Neuwahl eine neue Amtszeit.
(12) Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds oder des gesamten Vorstands ist mit einfacher Stimmenmehrheit der Vollversammlung möglich.
Wenn es keine Einwände gibt, würde ich dann mit Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit zur Abstimmung schreiten.